DIE RECHTSLAGE

Seit 1990 existieren Leitlinien für die Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben. Diese wurden im Jahr 2000 überarbeitet, haben aber keine Gesetzeskraft. Die 2000er Version spricht sich explizit gegen die Ausbildung und Nutzung von Nashörnern, Wölfen und Greifvögeln aus.

Am 17. Oktober 2003 brachte Hessen eine Bundesratsinitiative ein, die ein zentrales Register zur Erfassung aller Wildtiere fordert. Außerdem sollen Elefanten, Affen und Bären in Zirkussen verboten werden.

Bisher sind alle Bestimmungen gesetzlich unverbindlich und zudem reine Ländersache. Grundsätzlich wird eine wirksame Kontrolle dadurch erschwert, dass ein Zirkus nie lange an einem Ort verweilt und daher rechtlich schwer zu belangen ist. ZEN