lücken & tücken (7) : Hartz IV – ran ans Vermögen
Womit wir rechnen müssen. Worauf wir bestehen können. Immer mittwochs erklärt uns die Solidarische Hilfe e.V. die Tücken und Lücken von Hartz IV
Mehr als 70 Prozent der Langzeitarbeitslosen sind älter als 50 Jahre. Zu einem großen Teil haben sie ein langes Berufsleben mit zum Teil gutem Einkommen hinter sich. Dabei kann schon einiges Vermögen angespart werden. Hartz IV – oder besser der Paragraf 12 des Sozialgesetzbuchs II regelt die „Enteignung“ des überschüssigen Angesparten.
Manche Werte sind dennoch geschützt. Mensch darf bei Leistungsbezug also behalten: – eine selbst genutzte Immobilie bis zu einer Größe von 130 Quadratmeter (für vier Personen), – ein angemessenes Auto für jeden erwerbsfähigen Erwachsenen (die Gerichte werden in den nächsten Jahren „angemessen“ entscheiden),– angemessener Hausrat,– das angesparte Vermögen der „Riester Rente“,– eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit, – 200 Euro pro Lebensjahr Vermögen als Anlage, Sparbuch, Kapitallebensversicherung etc. für jeden Erwachsenen (mindestens 4.100, höchstens 13.000 Euro),– 200 Euro pro Lebensjahr privater Alterssicherung,– 4.100 Euro für jedes minderjährige Kind; für Menschen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, erhöht sich der jährliche Faktor von 200 Euro auf 520 Euro – und je Person noch einmal 750 Euro Ansparbetrag für Anschaffungen, da ja künftig einmalige Beihilfen, die es für Sozialhilfeempfänger gab, entfallen.
Bei der privaten Alterssicherung sind jedoch einige Feinheiten zu beachten: Diese private Sicherung wird nur als geschütztes Vermögen betrachtet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Auszahlung frühestens mit dem Renteneintritt erfolgt. Eine vorzeitige Kündigung darf möglich sein. Es ist deshalb ratsam zu prüfen, ob alle privaten Alterssicherungen diese Kriterien erfüllen.
Wenn eine Kapitallebensversicherung neben sonstigen Geldanlagen die Vermögensfreigrenze übersteigt, ist der Gang zur Versicherung anzuraten. Diese berät gern, wie daraus eine Hartz IV-feste Alterssicherung gemacht werden kann, denn Versicherungen verdienen am eingezahlten Geld das Mehrfache von dem, was Versicherte als Ertrag gutgeschrieben bekommen.
Sollte sich aus der Vermögensermittlung ergeben, dass die angesparten Werte der privaten Alterssicherungen oder Kapitallebensversicherungen schneller steigen als der Freibetrag, sollte der Umstieg in die geförderte Riesterrente geprüft werden.
Und hilft dies alles nichts – soll der Lohn einer dreißigjährigen Arbeit nicht vom Staat verrechnet werden – dann bleibt der Weg in die Immobilie.
Stellt das Amt bei Beantragung von Arbeitslosengeld II ein zu hohes Vermögen fest, ist dieses vor dem Leistungsbezug zu verbrauchen. In der Regel wird dabei ein monatlicher Verbrauch in Höhe des theoretischen Zahlbetrages zuzüglich der Krankenversicherungskosten (mensch muss sich dann freiwillig versichern) zu Grunde gelegt. Erst nach der so ermittelten Zeit (überschüssiges Vermögen geteilt durch Verbrauchszeit) darf dann ein erneuter Antrag gestellt werden.