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Archiv-Artikel

Juppé wieder wählbar

Französisches Berufungsgericht mildert Strafe für Chiracs Wunschnachfolger. Er ist nur ein Jahr lang unwählbar

VERSAILLES ap ■ Ein französisches Berufungsgericht hat die wegen illegaler Parteienfinanzierung verhängte Haftstrafe für Expremierminister Alain Juppé herabgesetzt. Das Gericht reduzierte das Strafmaß von 18 Monaten auf 14 Monate auf Bewährung. Außerdem muss Juppé nicht für zehn Jahre, sondern lediglich für ein Jahr auf sein passives Wahlrecht verzichten. Damit könnte er bei den nächsten Parlaments- und Präsidentenwahlen im Jahr 2007 wieder antreten.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Juppé hatten Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz vom Januar eingelegt. Der konservative Politiker war schuldig befunden worden, als Generalsekretär der inzwischen in der UMP aufgegangenen RPR und stellvertretender Pariser Bürgermeister Anfang der 90er Jahre wissentlich Scheinarbeitsverträge zu Gunsten seiner Partei gebilligt zu haben. Bürgermeister von Paris war damals der heutige Staatspräsident Jacques Chirac.