: Nazis müssen raus
Der Landkreis Verden schiebt Neonazi Rieger einen ersten Riegel vor: Der Heisenhof darf nicht bewohnt werden
Der rechtsextreme Hamburger Anwalt Jürgen Rieger darf den Heisenhof nahe des niedersächsischen Dörverden nicht für Wohnzwecke und als Militärfahrzeug-Parkplatz nutzen. Eine baurechtliche Verbotsverfügung hat der Landkreis Verden Rieger jetzt zukommen lassen. „Für Jürgen Rieger ist kein Platz im Landkreis Verden“, sagte gestern Oberkreisdirektor Werner Jahn.
Bereits Ende September hatten Mitarbeiter der Baubehörde das ehemalige Bundeswehrgelände besichtigt. 3.325 Quadratmeter stehen dort theoretisch als Wohn- und Tagungsfläche zur Verfügung. Das Verbot begründet sich darauf, dass für die zivile Nutzung keine Baugenehmigung vorliegt.
Bereits kurz nach dem Kauf des Hofs durch die „Wilhelm-Tietjen Stiftung für Fertilisation Limited“ – deren Bevollmächtigter Rieger ist – waren im Juli Mitglieder der Neonaziszene von den „Freien Kameradschaften“ bis zur „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) eingezogen. Rieger will auf dem Heisenhof „rassenreine“ Fruchtbarkeitsforschung betreiben. Die Behörden befürchten allerdings, dass er ein Neonazi-Zentrum aufbauen will. Im niedersächsischen Hetendorf war eine ähnliche Einrichtung vom Innenministerium geschlossen worden. Eine erste „Schulung“ hat bereits stattgefunden (taz berichtete). Binnen zehn Tagen müssen Riegers Mitstreiter jetzt das Anwesen räumen. Bei Zuwiderhandlung kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Oberkreisdirektor Jahn äußerte Verständnis für die Kritik daran, dass Rieger erst jetzt in die Schranken gewiesen werde. Die „zeitaufwändige Überprüfung“ der Baugenehmigungen und baurechtlichen Gestaltungen seien der komplizierten Aktenlage geschuldet gewesen, so Jahn. „Administrative Schnellschüsse wären populärer gewesen, bergen jedoch die Gefahr, dass in späteren gerichtlichen Verfahren ihre Rechtswidrigkeit festgestellt wird“.
Rieger kann bis zum 13. Dezember die „Verwaltungsverfügung“ rechtlich anfechten. Dem möglichen Rechtsstreit sieht Jahn gelassen entgegen. Der Landkreis beabsichtigt jetzt auch, mit einer „Besorgnisverfügung“ die „zukünftige Nutzung“ ebenfalls zu untersagen. A. Speit