: Steuern sparen
Die Steuerfreiheit für Lebensversicherungen wird für Verträge abgeschafft, die ab 2005 geschlossen werden
Hartz IV hat der Versicherungsbranche einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht, trotzdem verkaufen sich Lebensversicherungen recht gut. Doch zu übereilten Abschlüssen besteht kein Anlass. Die Lebensversicherer garantieren 2,75 Prozent auf den Sparanteil, abzüglich Provision und Verwaltungskosten, zuzüglich prognostizierte Überschüsse. Die Auszahlung ist steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft, fünf Jahre lang regelmäßig Beiträge eingezahlt werden und der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent beträgt.
Gleichwohl: Den Steuervorteil nehmen nur diejenigen mit, die auch sonst viel sparen und ihren Freibetrag plus Werbungskostenpauschale ausgeschöpft haben, also Zinseinkünfte und Kapitalerträge in Höhe von 1.421 Euro / 2.842 Euro (Alleinstehende / Ehepaare im Jahre 2004) nachweisen können. Für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen werden, ist die Hälfte des Gewinns der Kapitalauszahlung steuerpflichtig – sofern der Vertrag zwölf Jahre läuft und der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist. Die andere Hälfte des Gewinns wird zum versteuernden Einkommen addiert und mit dem individuell geltenden Steuersatz versteuert.
Die Versicherung gilt als schwerfälliges Produkt und die Laufzeit beträgt häufig 20, 30 oder 40 Jahre. Erst der Zinseszinseffekt macht die Lebensversicherung überhaupt lukrativ. Jede Vertragsänderung, Stilllegung und erst recht die vorzeitige Kündigung ist für den Kunden von Nachteil, also mit Gebühren und Renditeverlust verbunden. Wer insbesondere in jungen Jahren Geld anlegen möchte, aber noch nicht genau weiß, ob das Angesparte vielleicht doch in ein paar Jahren für eine Familiengründung, Wohnung oder als Reserve für ein neues Auto zur Verfügung stehen soll, ist mit der Lebensversicherung nicht gut bedient. Hier sind Alternativen wie beispielweise ein kostenloses Tagesgeldkonto mit zurzeit 2,5 Prozent Garantiezins sinnvoller. Für Singles, die niemanden absichern wollen, ist der Todesfallschutz, den die Lebensversicherung beinhaltet, nicht notwendig. Für Selbstständige, die in diesem Jahr noch eine Kapitallebensversicherung abschließen, kann sich die Investition lohnen. Zum einen können sie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen bis zu 5.069 / 10.138 Euro im Jahr (Alleinstehende / Ehepaare) absetzen, gleichzeitig kommt ihnen die Steuerfreiheit zugute. In den letzten Jahren hatten Selbstständige zwar verstärkt auf die private Rentenversicherung gesetzt, weil der Todesfallschutz in der Kapitallebensversicherung die Rendite minderte. Doch dieser Nachteil ist durch die Einführung neuer Sterbetafeln in der Privaten Rentenversicherung möglicherweise aufgehoben. Ab 2005 müssen die Rentenversicherer ihre Tarife neu kalkulieren, die Lebenserwartung steigt, sie müssen mehr Rücklagen bilden, die Rendite sinkt. Einige Versicherer haben ihre Rentenversicherungstarife schon in der zweiten Jahreshälfte 2004 nach den neuen Sterbewahrscheinlichkeiten berechnet. Für die Kapitallebensversicherung bedeutet die längere Lebenserwartung eine geringere Wahrscheinlichkeit, vor Ende der Laufzeit zahlen zu müssen. S. WEIDNER