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Archiv-Artikel

Ladendiebe in Gen-Datei

Bundesjustizministerium will genetischen Fingerabdruck auch von notorischen Kleinkriminellen registrieren

TRIBERG taz ■ Das Bundesjustizministerium (BMJ) will die DNA-Analysedatei ausweiten. Dies kündigte am Freitag der zuständige BMJ-Abteilungsleiter Berndt Netzer bei einer Tagung im Schwarzwald an. „Wir müssen an den Katalog der Straftaten ran, die eine vorsorgliche Speicherung des DNA-Musters rechtfertigen“, sagte Netzer. Auch die „wiederholte Begehung nichterheblicher Straftaten“ solle künftig Anlass für eine Speicherung sein. Im Ergebnis könnte dann auch der genetische Fingerabdruck eines mehrfachen Ladendiebs oder Schwarzfahrers in der DNA-Datei landen. Bislang müssen Anlasstaten von „erheblicher Bedeutung“ sein.

Die Tagung stand unter dem Eindruck einer BKA-Untersuchung, nach der die meisten Sexualmörder vorher als Kleinkriminelle aufgefallen sind. BKA- Präsident Jörg Ziercke forderte deshalb, dass die Analyse und Speicherung des DNA-Musters künftig zur normalen erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern gehören soll. So weit wollte BMJ-Mann Netzer nicht gehen: „Wer auf die große Lösung setzt, wird am Ende gar nichts erhalten“. Eine Gleichstellung der DNA-Analyse mit dem normalen Fingerabdruck sei politisch nicht durchsetzbar.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) forderte eine Ausweitung der DNA-Fahndung auf ganz Europa. Mit einer unbekannten Blutspur von einem deutschen Tatort könnte dann in den DNA-Datenbanken in ganz Europa gefahndet werden, ob der Täter dort schon einmal als Straftäter aufgefallen ist.

CHRISTIAN RATH