Imam soll gehen

Innensenator: Prediger bereitete den Nährboden für Terrorakte. Imam kann gegen Ausweisung klagen

Der als Hassprediger bekannt gewordene Yakub Tasci soll die Bundesrepublik verlassen. Die Ausländerbehörde ordnete gestern die Ausweisung des Imams wegen Aussagen in der Kreuzberger Mevlana-Moschee und weiterer Äußerungen an. „Wer Selbstmordattentäter als Helden verklärt und einzelne Bevölkerungsgruppen als nutzlos bezeichnet, bereitet den Nährboden für Terrorakte. Das können wir nicht hinnehmen“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

In der Mevlana-Moschee hatte Tasci laut einem ZDF-Predigtmitschnitt über Deutsche gesagt: „Ihr Schweiß verbreitet einen üblen Geruch, und sie stinken.“ Außerdem äußerte er demnach, nie hätten Muslime einen Nutzen von Deutschen gehabt. Einen Mitschnitt hatte das Magazin „Frontal 21“ im November ausgestrahlt. Schon im Juni hatte Tasci laut Ausländerbehörde sich auf dem Oranienplatz in Kreuzberg in einer Form geäußert, die die Behörde als Heldenverehrung von Selbstmordattentätern auslegt. Sie zitiert unter anderem die Worte: „Gesegnet sei euer Kampf, angesehen sei euer Kampf vor den Augen Gottes.“

Innensenator Körting hatte nach dem ZDF-Beitrag eine Überprüfung durch die Ausländerbehörde eingeleitet. Die hält die Äußerungen des inzwischen von der Moschee suspendierten Imams für geeignet, „das friedliche Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen innerhalb und außerhalb Deutschlands zu stören“. Körting warnte davor, in dem Fall mehr als einen Einzelfall zu sehen. Die überwältigende Zahl der Muslime sei an einem friedlichen Zusammenleben interessiert, sagte er – „das gilt gerade auch für die Imame in den Berliner Moscheen“.

Die Mevlana-Moschee gehört dem Dachverband Islamische Föderation an. Sie hatte laut dem ZDF-Beitrag eine zwischenzeitliche Entschuldigung des Predigers verbreitet. Der Sprecher der Föderation, Burhan Kesici, mochte die Ausweisung nicht kommentieren, bevor ihm die genaue Begründung des Bescheids vorlag.

Tasci selbst war nicht zu erreichen. Der 58-Jährige, der seit etwa 30 Jahren in Deutschland lebt, wird nach dem Bescheid aber nicht ins nächste Flugzeug gezerrt. Er hat nach Angaben der Ausländerbehörde bis zum 15. Januar Zeit, freiwillig auszureisen. Als türkischer Staatsbürger mit Aufenthaltsberechtigung kann Tasci gegen die Ausweisung über mehrere Instanzen klagen. Eine Reaktion des Imams auf den Bescheid war der Innenverwaltung gestern am späten Nachmittag nicht bekannt. STEFAN ALBERTI