piwik no script img

Archiv-Artikel

daschner-urteil Im Licht der Öffentlichkeit

Wolfgang Daschner, der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident, hat eine denkbar milde Strafe erhalten. Für seine unverhohlene Drohung gegenüber dem Entführer und Mörder Magnus Gäfgen, Gewalt anzuwenden, wurde er lediglich verwarnt. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er unter Stress gestanden und gute Absichten gehegt habe.

KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH

Bedenklich ist das Urteil, weil es im Ausland falsch verstanden werden könnte. Wie kann man die Türkei noch glaubwürdig kritisieren, wenn es dort milde Urteile für rechtsstaatswidrige Polizeimethoden gibt? Und muss die Milde, die man in einem tragischen Entführungsfall aufbringt, nicht erst recht gegenüber den USA gelten, die in einen schwierigen Antiterrorkampf verstrickt sind?

Innenpolitisch wird das Urteil sicher keinen Dammbruch auslösen. Jeder Polizist weiß nun, dass Konstruktionen wie der „übergesetzliche Notstand“ in solchen Fällen nicht akzeptiert werden, dass es also zumindest ein Straf- und Disziplinarverfahren und viel öffentlichen Wirbel geben wird. Auch Daschner ist durch die Versetzung in die Verwaltung, die er als Schmach empfunden hat, bereits genug bestraft.

Wichtig an dem mehrwöchigen Prozess war vor allem eine Erkenntnis: Die Folterdrohung Daschners war gar nicht „das letzte Mittel“, um herauszufinden, wo Gäfgen den entführten Jakob versteckt hielt. Zwar ist es legitim, dass sich Daschner als Mann präsentiert, der unbeirrt seinem Gewissen folgte. Doch Politik und Medien sollten sich hüten, diese idealisierte Sichtweise zu übernehmen. Der Polizeipsychologe und fast alle im Fall eingesetzten Ermittler sahen noch andere Mittel, den Entführer zum Reden zu bringen. So wartete Elena von Metzler, die von Gäfgen bewunderte Schwester des Entführten, stundenlang auf eine Gegenüberstellung, um Gäfgen zu schildern, welche Leiden er in ihrer Familie verursacht. Daschner verzichtete darauf und setzte sein Gewaltkonzept gegen den Widerstand der zuständigen Sonderkommission durch. Er ist kein tragischer Held, sondern war als Polizist in einer schwierigen Situation schlichtweg überfordert.

Nun hat das gestrige Urteil einen klaren Trennstrich gezogen. Folter ist und bleibt Unrecht, und darauf kommt es an. Polizisten sollen nicht wissen, wie man foltert. Sie sollen sich nicht daran gewöhnen, und es sollen keinerlei Ausflüchte gelten, falls es doch ans Licht kommt.