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Archiv-Artikel

Urteil gegen Ärztin korrigiert

KUNSTFEHLER Landgericht verurteilt Kinderärztin wegen Tod des vierjährigen Franjo zu 18 Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung

Geteilte Reaktionen

Petra O. nahm das Urteil noch im Gerichtsaal an. Damit ist es rechtskräftig.

■ „Ich bin mit dem Urteil nicht zufrieden“, schimpft Franjos Mutter Jessica W. unter Tränen.

■ Für O.s Verteidiger Ortmar Kury ist es „kein Tag des Triumphes, aber das Urteil ist gerecht.“

■ Jessica Ws. Nebenklageanwalt Manfred Getzmann sagt, seine Mandantin wisse immer noch nicht „was wirklich passiert ist“. Er glaube nicht, dass eine erfahrene Ärztin nicht weiß, „dass Zucker in der Vene was anderes ist als auf der Zunge“.  (kva)

Im Berufungsverfahren um den Tod des vierjährigen Franjo im Kinderkrankenhaus Wilhelmstift ist das Urteil des Amtsgerichts gegen die Kinderärztin Petra O. deutlich korrigiert worden. Das Landgericht verurteilte die 50-Jährige zwar wegen „fahrlässiger Tötung“ zu 18 Monaten Haft – diesmal aber zur Bewährung. Zudem hob das Gericht das durch das Amtsgericht verhängte Berufsverbot auf. „Es war ein gravierendes, aber einmaliges Versagen“, sagte Richterin Sybille Petersen zur Begründung.

Bemerkungen der Schwestern und Befunde hätten „bei Ihnen die Alarmglocken schrillen lassen müssen“, belehrte Peters. „Es hat aber nicht geschrillt, da Sie sich in Ihrem logischen Fehler verstrickt haben.“

Zuvor hatte die Anästhesistin angegeben, sie sei am Abend des 7. August 2006 nach einer Routine-Operation zu Franjo gerufen worden, weil er über Übelkeit und Fieber klagte. Da Franjo erzählte, dass er 48 Stunden nichts gegessen habe, habe sie das Verabreichen einer Glykose-Infusion angeordnet. Da die Station nur über eine 40-prozentige 500-Milliliterflasche verfügte, sei diese intravenös angesetzt worden. „Mir war nicht in den Sinn gekommen, dass diese Konzentration tödlich ist“, beteuerte O. Selbst als die Schwester intervenierte, „das haben wir noch nie so gemacht“, habe sie hochgerechnet und geantwortet, dass sei „wie Apfelsaft trinken“ oder zwei Schokoladen essen. „Ich habe einfach nicht gesehen, dass die Infusion intravenös so anders wirkt, als durch den Mund.“

Selbst als Krämpfe aufgrund osmotischen Drucks aufgetreten seien – die zur tödlichen Hirnschwellung führten – habe sie diese dem Fieber zugeschrieben. O. räumte zudem ein, in der Vorinstanz gelogen zu haben, in dem sie Stress für den Fehler verantwortlich gemacht habe. „Ich habe einen schweren Fehler gemacht und trage die Schuld dafür“, sagte O. unter Tränen. „Seitdem gibt es keinen Tag, an dem ich nicht an den Tod von Franjo denke.“ MAGDA SCHNEIDER