: Silvesterknallern erst ab 18 Uhr
bremen taz ■ Die alljährlich vergebliche Mahnung von Gewerbeaufsichtsamt und Stadtamt soll dennoch bekannt gemacht werden: „Silvesterfeuerwerk darf am 31. Dezember 2004 auf den 1. Januar 2005 nur zwischen 18 Uhr und 1 Uhr gezündet werden. Verboten ist knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie im Hafengebiet. Außerdem: Tiere verschonen, von Reetdächern 100 Meter Abstand halten. Das Abfeuern von Munition aus Schreckschuss-, Signal- oder Reizstoffwaffen auf offener Straße ist nur mit Kleinem Waffenschein sowie Schießerlaubnis genehmigt. Letztere gibt es aber nicht für die Silvesternacht.