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Archiv-Artikel

Das ändert sich im Jahr 2005

taz-Serie (3. und letzter Teil): Neues Jahr – neue Gesetze. Lohn- und Einkommens-steuern sinken, Online-Geschäfte und Krankenversicherungen werden sicherer

Steuerzahler

Die in Teilen bereits zum 1. Januar 2004 vorgezogene dritte Stufe der Steuerreform tritt zum 1. Januar 2005 voll in Kraft. Der Eingangssteuersatz sinkt von 16 auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent. Der Grundfreibetrag bleibt mit 7.664 Euro für Alleinstehende und 12.328 Euro für Verheiratete unverändert.

Betriebsrenten

Auch auf Beiträge an Direktversicherungen müssen künftig keine Steuern mehr bezahlt werden. Ab 2005 können rund 4.300 Euro für die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei angespart werden. Beim Arbeitgeberwechsel kann die Betriebsrente mitgenommen werden.

Kinder

Geringverdienende Eltern, die sonst auf Arbeitslosengeld II angewiesen wären, um den Lebensunterhalt der Kinder bestreiten zu können, erhalten ein zusätzliches Kindergeld von 140 Euro je Kind. Und: Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz sind die Kommunen verpflichtet, die Zahl der Krippenplätze bis 2010 von 60.000 auf 230.000 Angebote zu erhöhen.

Gut verdienende Angestellte

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt. Nur Angestellte, die mehr als 3.900 Euro im Monat verdienen, können wählen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder zu einer privaten Kasse wechseln.

Neue Bundesländer

Mit dem Solidarpakt II stellt der Bund bis 2019 insgesamt 156,5 Milliarden Euro für den Aufbau Ost zu Verfügung.

Versicherte

Kunden von deutschen Lebens- und Krankenversicherungen müssen nicht mehr fürchten, dass ihre Versicherung zahlungsunfähig wird. Muss das Unternehmen Konkurs anmelden, werden die betroffenen Verträge von einem Sicherungsfonds übernommen. Das regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Online-Kunden

Wer per Telefon, Fax oder Internet ein Konto eröffnet oder eine Versicherung abschließt, kann die Transaktion innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Anbieter müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss umfassende Informationen per Post oder Mail zuschicken. Hat der Verbraucher nicht alle Informationen erhalten, dann gilt das Widerrufsrecht unbegrenzt. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Aktien und andere Wertpapiere, da ihr Preis Schwankungen am Finanzmarkt unterliegt.

Hochqualifizierte Ausländer

Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte dürfen nach dem neuen Zuwanderungsgesetz unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Auch deren mit- oder nachziehende Familienangehörige dürfen berufstätig sein. Selbstständige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie mindestens 1 Million US-Dollar in Deutschland investieren und 10 Arbeitsplätze schaffen. Nicht oder gering Qualifizierte erhalten dafür keine Aufenthaltserlaubnis. Für sie bleibt der Anwerbestopp bestehen.

Soldatinnen

Die Bundeswehr übt sich in Gleichstellungspolitik. Durch ein entsprechendes Gesetz soll der Dienst in der Armee für Frauen attraktiver werden. Dazu gehören Teilzeitmodelle und familiengerechte Arbeitszeiten.

MAREIKE WELKE