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Archiv-Artikel

AKTEN FÜR ALLE

Das Informationsfreiheitsgesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Daten der Bundesbehörden und -verwaltung. Es sieht vor, dass Akten auch ohne persönliche Betroffenheit für jedermann frei einsichtig gemacht werden müssen. Allerdings enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Einschränkungen, die von Journalistenverbänden und Transparency International kritisiert werden. Das Gesetz gilt nur für den Bund. Auf Landesebene haben allein Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Informationsfreiheitsgesetze. Auf EU-Ebene haben neben Deutschland nur noch die BürgerInnen Luxemburgs, Maltas und Zyperns keinen Auskunftsanspruch.