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Archiv-Artikel

Schulschließung als Dauerthema

SPD kritisiert geplante Anmeldeverbünde: Jede Grundschule müsse ums Überleben fürchten. Doch weniger Sanierungsbedarf für Gymnasium Uhlenhorst-Barmbek

Luisa Fiedler: „Eltern könnten gegen die Zuweisung an eine andere Schule klagen“

Wenn Eltern die Einschulung ihrer Kinder planten, gab es bisher stets eine für sie zuständige Bezirksgrundschule, an der sie einen Platz sicher hatten. Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig (parteilos) hat nun am Montag verkündet, dass bereits ab 28. Februar das ganz neue Verfahren der „Anmeldeverbünde“ flächendeckend für Hamburg eingeführt wird. Dadurch, so Dinges-Dierig, werde eine „den Elternwünschen gerechtere Einschulung“ ermöglicht.

Statt an einer der rund 230 Schulen sollen Eltern ihre Kinder künftig an einen von 58 Verbünden anmelden und dort einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch angeben. Die Verbünde umfassen je nach Standort zwei bis acht Schulen, unter denen die Schulleiter die Schüler aufteilen sollen, wobei Wohnortnähe erstes Kriterium sein soll.

Die SPD-Schulpolitiker Gerhard Lein und Luisa Fiedler sehen nun eine dramatische Verunsicherung auf Schulen und Eltern zukommen. Denn zugleich will die Senatorin Ende Januar eine Schulgesetzänderung in die Deputation einbringen, die den Paragraphen 87 um die Vorgabe ergänzt, dass Grundschulen künftig mindestens zwei Klassenzüge haben müssen. „Was als Mitbestimmung verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Schritt, mit dem sich die Behörde das Grundschulschließen leichter machen will“, erklärt Lein. Wie berichtet, ist etwa bei den drei Eimsbüttler Schulen Eduardstraße, Rellinger Straße und Tornquiststraße bekannt, dass rein rechnerisch eine übrig bleibt.

Die SPDler sehen aber auch die Elternrechte in Gefahr. So sei nicht geregelt, nach welchem Verfahren die Schulplätze vergeben werden, wenn zu viele Kinder angemeldet wurden oder gar keine Klasse zustande kommt. Die Aussage der Bildungsbehörde, dass Eltern von Erstklässlern auch bisher schon Zweit- und Drittwünsche nennen mussten, sei „schlicht falsch“, sagt Lein: „Damit soll lediglich der Anschein erweckt werden, dass sich nicht viel ändert.“ SPD-Frau Fiedler geht gar davon aus, dass die Eltern weiterhin ein Recht auf Einschulung bei der alten Bezirksgrundschule haben, denn denn der entsprechende Paragraph 42 Schulgesetz sehe „regelhaft“ die Anmeldung an der Bezirksgrundschule vor. Fiedler: „Nur wenn Eltern wollen, können sie per Antrag eine andere Schule wählen.“ Um bis zum Beginn der Anmelderunde am 28. Februar eine Gesetzesänderung durchs Parlament zu bringen, sei es, so Fiedler, „sicherlich zu spät“. Eltern könnten also gegen die Zuweisung an eine Zweit- oder Drittwunschschule klagen.

Fiedler fürchtet zudem eine „soziale Spaltung“, weil nicht alle Eltern die Bildungsvoraussetzung hätten, um eine gezielte Wahl zu treffen.

Unterdessen berichtet der Elternrat des zur Schließung vorgesehenen Gymnasiums Barmbek-Uhlenhorst, dass die Behörde eine erneute Baubegehung beabsichtige. Ein Gespräch mit der Bauabteilung habe ergeben, dass die geschätzte Summe von 3 Millionen Euro Sanierungskosten auch längst erledigte Posten wie Fußboden- und Fachraumerneuerung enthielt. Kaija Kutter