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Archiv-Artikel

NS-Todesurteile immer noch gültig

NAZI-JUSTIZ Die Bundesregierung weigert sich, deutsche Soldaten zu rehabilitieren, die als „Kriegsverräter“ von den Nazis hingerichtet wurden. Union will keine Aufhebung der Urteile, SPD scheut Koalitionskonflikt

BERLIN taz | Auch 64 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft kommt die Rehabilitierung von deutschen Soldaten, die als „Kriegsverräter“ hingerichtet wurden, nicht voran. Über den Umgang mit diesen Opfern der NS-Justiz wird am Freitag im Bundestag debattiert, doch die große Koalition weigert sich, die Urteile gegen „Kriegsverräter“ aufzuheben. 2002 waren Deserteure und Kriegsdienstverweigerer rehabilitiert worden, „Kriegsverräter“ jedoch nicht. Dabei wurden unter dieser Bezeichnung oft willkürlich Unschuldige zum Tod verurteilt.

Linke und Grüne streben die pauschale Rehabilitierung der „Kriegsverräter“ an. Die Union lehnt dies weiter ab. Der CSU-Politiker Norbert Geis sagte der taz: „Es gibt doch keine neuen Tatsachen.“ Die SPD scheut den Konflikt mit der Union. Juso-Chefin Franziska Drohsel fordert jetzt, ihre Partei müsse „noch 2009 die Rehabilitierung durchsetzen“.

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