: Lieber im Einzelfall prüfen
ANLEGERSCHUTZ Interessengemeinschaft der Lehman-Geschädigten lehnt Citibank-Angebot ab
BERLIN taz | Die Interessengemeinschaft der Lehman-Geschädigten hält nichts von dem Angebot der Citibank, den Kunden, denen sie Zertifikate der inzwischen insolventen US-Bank verkauft hatte, insgesamt 27 Millionen Euro zu erstatten. Der Gesamtverlust der Citibank-Kunden beläuft sich auf rund 500 Millionen Euro. Das sei eine „Entschädigung auf Gutsherrenart“, hieß es. Die Citibank müsse stattdessen sämtliche Verkäufe rückabwickeln. Das Angebot ist ein Kompromiss, den die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der Bank ausgehandelt hatte. Die Verbraucherschützer wollten vor allem Anlegern helfen, die nicht genau wussten, was sie da kauften, und sich von der Bank falsch beraten fühlten. Die Entschädigung orientiert sich deshalb an einem Punktesystem, nach dem ältere, am Kapitalmarkt unerfahrene und risikoscheue Käufer 30 bis 80 Prozent ihres Verlusts zurückbekommen sollen. Vermögende, risikobereitere, erfahrene Anleger dagegen gehen leer aus.
Anlegerschutzanwälte warnten vor einer pauschalen Ablehnung des Vergleichs. In jedem Fall müsse einzeln geprüft werden, ob eine Klage erfolgversprechender sei. Dabei gebe es sowohl für das Angebot der Citibank als auch für den Rechtsweg Fristen: Wer von dem Vergleich Gebrauch machen will, muss seine Ansprüche bis Ende 2009 anmelden. BW