: Strom statt Krabben
FISCHEREI Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klagen von Fischern gegen zwei geplante Windparks abgewiesen: Die Fischer sollen auf andere Fanggebiete ausweichen
VON ANNEDORE BEELTE
Matthias Klasen, Anwalt der Kläger, räumte schon zu Beginn der Verhandlung ein: „Die Fischerei ist in der Rechtsprechung verhältnismäßig ungeschützt.“ Und die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichtes Oldenburg hat nun nicht anders entschieden als Gerichte in Hamburg und Greifswald zuvor: Sie hat die Klagen von Fischern gegen die Einrichtung von zwei Windparks nahe Borkum und Wangerooge abgewiesen. Anders als andere Offshore-Windparks, die im offenen Meer geplant sind, sollen sie in der so genannten 12-Seemeilen-Zone unweit der Küste liegen. Auch die Inselgemeinden waren bereits mit einer Klage gegen die Anlagen gescheitert.
„Hier ist die Natur noch in Ordnung“, sagte Söhnke Thaden, einer der Kläger. Weitgehend ungestört von Lärm und Emissionen fänden die Krabben hier Nahrung – und die Fischer reiche Beute. 30 Prozent ihres Ertrages, schätzen sie, erzielen sie im Gebiet, das für den Windpark Nordergründe vorgesehen ist. Zwischen 20 und 40 Prozent Einbußen würde den Fischern der Windpark Riffgat bescheren. Die Betriebe sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Ein Ausweichen in Fanggründe in den Niederlanden oder Dänemark sei keine Alternative. Die Schiffe seien nur für die Tagesfischerei ausgestattet, ohne sanitäre Anlagen und Küchenausstattung. „Wir verstehen nicht, warum man die Windparks nicht in ökologisch bereits vorbelasteten Gebieten ansiedelt“, argumentierten die Fischer. Sie beriefen sich mit ihrer Klage auf das im Grundgesetz garantierte Recht auf Eigentum.
Das Gericht sah das anders: Den Klägern fehle die Klagebefugnis, sie seien keineswegs Eigentümer der Fischereirechte, sondern sie nutzen die Fanggründe nur, wie es anderen Nutzern auch zustehe. Die Richter zeigten sich nicht überzeugt davon, dass die Fischer in ihrer Existenz bedroht und ein Ausweichen in andere Fanggründe unmöglich sei. Außerdem kamen die Kläger im Fall von Nordergründe zu spät: Sie hatten verpasst, bereits gegen den Vorbescheid Widerspruch einzulegen. Dies mache die schwache Position der Fischer deutlich, findet Günter Klever, Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft Krabbenfischer Elbe-Weser: „Umweltverbände werden im Vorfeld einbezogen, die Fischer nicht“, kritisierte er.
Für ihn bedeutet das Urteil einen „herben Schlag“: Den Fischern werde quasi das Recht zu Fischen aberkannt. Es sei die Fülle von Eingriffen in die Nordsee, die ihnen zu schaffen mache: Die Elbvertiefung, Sperrgebiete im Umfeld von Stromkabeln und die Verklappung von Abfällen.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Ob die Fischer diese Möglichkeit nutzen werden, sei eine Kostenfrage, sagte Klever. Ihm wäre Rückhalt aus der Politik lieber – doch hier sieht er bisher keine Anzeichen.