Richter abgewatscht

Urteil gegen Polizist Thomas Wüppesahl aufgehoben. Prozess wegen vermeintlichen Mordplans im März

Der Sprecher der Kritischen Polizisten, Thomas Wüppesahl, der zurzeit wegen des Vorwurfs der Verabredung eines Mordes in Untersuchungshaft sitzt, hat einen Teilerfolg gegenüber der Justiz erreicht. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat ein umstrittenes Urteil des Landgerichts gegen Wüppesahl vom vergangenen Sommer wegen Verfolgung Unschuldiger im Rahmen einer Verkehrsbagatelle und das damit ausgesprochene Berufsverbot aufgehoben.

Das Urteil, das der taz vorliegt, ist eine schallende Ohrfeige für die Kammer von Richter Holger Randel. Zwar wird der Schuldspruch offiziell nur wegen eines Formfehlers geschasst. Denn Randel hatte versäumt, Wüppesahl „das letzte Wort“ zu erteilen. Dennoch gibt das OLG dem Revisionsgericht Anweisungen mit auf den Weg und beanstandet nahezu alle Punkte der Verurteilung.

Für das aktuelle Verfahren könnte der Beschluss von Bedeutung sein. Denn der neue Vorwurf – die Verabredung eines Überfalls auf einen Geldtransporter, bei dem laut Anklage der Fahrer getötet und ihm die Hand abgehackt werden sollte – basiert im Wesentlichen nur auf den Aussagen des von der Staatsanwalt instruierten „Lockspitzels“ und ehemaligen Polizisten, Andreas Sch., und dem vermeintlichen Motiv, Wüppesahl sei wegen des Berufsverbots und dem Wegfall der Pensionen in Existenzangst geraten.

Wüppesahl schweigt zu diesen Vorwürfen. Eine von den Verteidigern beantragte Haftverschonung wegen der dünnen Beweislage ist bisher mit „Fluchtgefahr“ aufgrund der finanziellen Notlage Wüppesahls abgelehnt worden. Die Revisionsentscheidung könnte nun zu einer neuen Beurteilung führen. Der Prozess soll am 4. März beginnen. kva