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Archiv-Artikel

Es gibt auch Du-darfst-Deutsche

Nicht alle Neu-Bürger müssen ihren alten Pass aufgeben. Zwei Millionen haben Glück

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Grundregel des Staatsangehörigkeits-Gesetzes ist streng. Wer Deutscher werden will, muss eine ausländische Staatsbürgerschaft aufgeben. Und wenn ein Deutscher zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates annimmt, verliert er die deutsche Staatsbürgerschaft. Dennoch haben nach Schätzung der Integrationsbeauftragten Marieluise Beck etwa 2 Millionen Deutsche mehrere Staatsbürgerschaften.

– Spätaussiedler, die nach Deutschland kamen, mussten die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftsstaates nicht aufgeben. Laut Innenministerium waren dies von 1993 bis 2000 etwa 1,2 Millionen Aussiedler.

– Auch EU-Ausländer dürfen nach einer Einbürgerung ihre Heimatstaatsangehörigkeit behalten, wenn das Heimatland in umgekehrten Fällen auch die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert.

– Ausländer dürfen ihre alte Staatsbürgerschaft behalten, wenn sie der Heimatstaat nicht entlässt oder die Bemühung darum unzumutbar ist, etwa bei anerkannten Asylbewerbern.

– Auch Kinder, die binationale Eltern haben, bekommen in der Regel noch eine ausländische Staatsbürgerschaft.

Wenn Deutsche eine ausländische Staatsbürgerschaft annehmen, führte dies bis zum Jahr 2000 nicht zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, solange der Wohnsitz in Deutschland blieb. Viele der bis dahin eingebürgerten Türken machten von dieser Regelung Gebrauch und erwarben die zuvor aufgegebene türkische Staatsbürgerschaft erneut (siehe nebenstehenden Artikel). CHR