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Archiv-Artikel

Radeln als Gnade

Radfahren in Parks: CDU-Fraktion will die Bezirke entscheiden lassen. Gegen grundsätzliche Freigabe

Im Stadtentwicklungsausschuss hat sich die CDU gestern abend nicht dazu durchringen können, das Radfahren in Parks grundsätzlich zu erlauben, sodass Verbote ausdrücklich ausgesprochen und durch Schilder gekennzeichnet werden müssten. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion lehnte die CDU gestern abend ab, obwohl der Bürgerschaftsabgeordnete Klaus-Peter Hesse eine generelle Freigabe angekündigt hatte. „Die CDU traut sich nicht“, kommentierte der SPD-Abgeordnete Jan Quast. Damit sei eine Chance verpasst, „zu einer zeitgemäßen Regelung zu kommen.“

Nach dem mit von der CDU-Mehrheit beschlossenen Antrag sollen die Bezirke entscheiden, in welchen Parks und auf welchen Wegen geradelt werden darf. Quast wies darauf hin, dass sie das heute schon dürfen. Die halb vergessene Verordnung von 1975, die das Radeln in Grünanlagen grundsätzlich verbot und die der Stein des Anstoßes war, bleibt also bis auf weiteres in Kraft. Den Senat fordert die CDU lediglich auf, „in Zusammenarbeit mit den Bezirken schnellstmöglich für eine einheitliche Beschilderung für Fahrradfahrer zu sorgen, um Rechtsklarheit zu schaffen“.

Der Senat solle feststellen, dass in Grünanlagen auf eigene Gefahr geradelt werde, Fußgänger Vorrang genössen und der Senat für den Zustand dieser Wege gegenüber den Radlern nicht haftbar zu machen sei.

Quast hält eine Regelung für nötig, die Verbote nur in begründeten Fällen vorsieht. „Jetzt ist aber ein Kuddelmuddel und ein weiterer Schilderwald von Verbotsschildern im einen und Erlaubnisschildern im anderen Bezirk zu befürchten“, schwant dem SPD-Mann. Gernot Knödler