: Meldepflicht für Holzschutzmittel
BERLIN dpa/taz ■ Holzschutz- und Desinfektionsmittel sollen meldepflichtig werden. Eine entsprechende „Biozid-Meldeverordnung“ hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Sie legt ein Verfahren ähnlich wie schon bei Pflanzenschutzmitteln fest. Die Überwachung solcher Produkte, zu denen auch Rattengift, Insektizide und so genannte Antifoulingfarben für Bootsanstriche gehören, soll so für die Behörden der Länder erleichtert werden. Zwar gibt es derzeit bereits eine Selbstverpflichtung der deutschen chemischen Industrie, ihre Biozidprodukte registrieren und prüfen zu lassen. Laut Umweltschützern sind aber beispielsweise immer noch 55 Prozent der Holzschutzmittel auf dem Markt unkontrolliert. Mit Bioziden werden auf chemischem oder biologischem Wege Organismen bekämpft, die für den Menschen und seine Umwelt schädlich oder unerwünscht sind. Dabei können Biozide jedoch selbst auch giftig, krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend wirken.