BERATUNG ZU SPÄTABTREIBUNGEN SEIT GESTERN IM BUNDESTAG

Schwangerschaftsabbrüche: 128.030 Schwangerschaftsabbrüche hat das Statistische Bundesamt 2003 gemeldet. Nach der 23. Woche sprechen viele Fachleute von Spätabtreibung. Die normale Schwangerschaft dauert 40 Wochen. 2003 wurden 2.044 Schwangerschaften zwischen der 13. und der 23. Woche abgebrochen, 217 nach der 23. Vermutlich liegen die tatsächlichen Zahlen höher.

Paragraf 218: Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen sind straffrei, wenn sich die Mutter hat beraten lassen und ein Arzt den Abbruch vorgenommen hat. 1995 fiel in der neuen Fassung des Paragrafen 218 auf Initiative von Behindertenverbänden und Kirchen die embryopathische Indikation weg. Bei dieser Indikation konnte bis zur 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden, wenn wegen schwerer Schädigung des Kindes Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter bestand. Im neuen Paragrafen 218 gibt es stattdessen eine medizinische Indikation, in der nicht auf eine mögliche Behinderung des Kindes Bezug genommen wird. Stattdessen gilt: Die Mutter kann ohne zeitliche Befristung abtreiben, wenn sie durch die Fortsetzung der Schwangerschaft seelisch oder körperlich gefährdet ist. Kritiker der Rechtslage klagen, ungeborene Kinder würden wegen erwarteter Behinderung abgetrieben.

Gesetzesantrag der CDU/CSU: Die Union hat einen Gesetzesantrag in den Bundestag eingebracht, der die Zahl der Spätabtreibungen senken soll. Der Antrag wurde gestern erstmals im Bundestags-Familienausschuss beraten. Er sieht eine Dreitagefrist zwischen Diagnose und Abbruch und eine verbindliche medizinische und psychosoziale Beratung vor. Die Diagnose soll von einem interdisziplinären Ärztekollegium begutachtet werden. Rot-Grün tendiert dagegen zu freiwilligen Beratungsangeboten. Die Union will außerdem prüfen lassen, ob sich die Arzthaftung bei Irrtümern in der Pränataldiagnostik künftig auf grobe Fahrlässigkeit beschränken ließe. Einzelne Ärzte sind wegen mangelhafter Pränataldiagnose zu Schadenersatz und Unterhaltszahlung für behinderte Kinder verurteilt worden. GRAE