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Archiv-Artikel

Verloren zwischen den Grenzen

STAATENLOSIGKEIT Eine Frau soll nach 24 Jahren in Deutschland in die Ukraine ausreisen. Nach jahrzehntelanger Odyssee zwischen den Botschaften droht die Abschiebung

„Wenn ich bei den einen fertig war, hatten die anderen garantiert schon zu“

IRINA S.

VON HEIDE PLATEN

Irina S. (34) ist staatenlos und ein Spielball der Behörden geworden. Sie ist ein Opfer der Wende, ihr ist der Eiserne Vorhang schon als Kind hart auf die Füße gefallen. Sie soll aus Frankfurt am Main abgeschoben werden in die Ukraine, ein Land, dass sie kaum kennt und dessen Sprache sie nicht spricht. Ihre Geschichte erzählt die kleine, zierliche Frau mit den großen Blauaugen mit leiser Stimme und fragt immer wieder: „Warum passiert mir das? Ich war doch immer ganz brav, ich habe immer gearbeitet und immer, immer um meine Legalisierung gekämpft.“

Irina S. kam 1985 nach Deutschland. Der Vater, ein russischer Offizier, war von der Sowjetarmee von der Krim in eine Kaserne bei Potsdam versetzt worden. Die elfjährige Tochter, auf der ukrainischen Halbinsel am Schwarzen Meer geboren, lebte sich schnell ein, fand Freunde. 1992 zerbrach die Familie, als der Vater für das Verschwinden von Landkarten verantwortlich gemacht und binnen 24 Stunden nach Russland strafversetzt wurde. Die Mutter kehrte auf die Krim zurück. Das Mädchen wollte in Deutschland bleiben und versteckte sich bei einer Freundin. Als Jugendliche kam sie in ein Auffanglager, fand Arbeit und stellte einen Asylantrag, der abgelehnt wurde.

Damit begann ihre Odyssee zwischen den Ämtern. Die Ausländerbehörde forderte sie auf, sich gültige Personalpapiere ihres Heimatlandes bei ihrer Botschaft zu besorgen. Nur fand sich kein Land, das sie als Bürgerin anerkannte. Die Ukraine, inzwischen ein eigener Staat, verwies sie an die Russen. Die Russen deklarierten sie zur Ukainerin, weil sie dort geboren sei. Ohne Pass aber verweigerten ihr die deutschen Behörden die Duldung, keine Möglichkeit also, eine Ausbildung, einen Führerschein, eine Urlaubsreise zu machen oder gar ihren langjährigen Lebensgefährten zu heiraten. Irina S. reiste jährlich fünf- bis sechsmal zu den beiden Bonner Botschaften, wurde hin und her geschickt, wartete da und dort: „Wenn ich bei den einen fertig war, hatten die anderen garantiert schon zu.“ Die Ukrainer weigerten sich, Russisch mit ihr zu reden oder Formulare zu übersetzen. Die abgelehnten Anträge stapelten sich zu einem dicken Ordner.

1997 erhielt sie dann doch das erste Mal eine Duldung, die sie bisher immer wieder verlängern lassen musste. „Ich bin nie“, sagt Irina S., „irgendjemandem zur Last gefallen.“ Sie hat gekellnert, dann eine Stelle in einer Arztpraxis bekommen. Seit fünf Jahren arbeitet sie als Altenpflegehelferin. Eine Petition an den Hessischen Landtag scheiterte. Am 10. Juni, nach 24 Jahren in Deutschland, eröffnete ihr die Ausländerbehörde: ab sofort keine Duldung, keine Arbeitserlaubnis mehr. Sie müsse in zwei Wochen in die Ukraine freiwillig ausreisen, sonst werde sie abgeschoben und büße damit ihr Recht auf Wiedereinreise ein. Irina S., erklärte Joachim Seidel, Leiter des Frankfurter Ordnungsamtes, der taz, habe ihr Bleiberecht durch falsche Angaben verwirkt und „Anschriften genannt, die es nicht gibt“. Er bezog sich damit auf eine fehlerhafte Adresse. Irina S., die den Kontakt zu ihren Eltern seit vielen Jahren verloren hatte, hatte als letzte Wohnadresse auf der Krim die ihrer Großeltern angegeben und den Straßennamen nicht ganz richtig erinnert. „Das war“, sagt sie, „als wenn man in Frankfurt eine Straße ‚Am Main‘ nennt, die aber in Wirklichkeit ‚Über dem Main‘ heißt.“ Als sie den Fehler bemerkte, habe sie ihn sofort korrigiert.

Außerdem, so Seidel, sei die Ukraine inzwischen bereit, sie aufzunehmen. Sie sei, zitierte Seidel deren Vizekonsul, „zweifelsfrei eine ukrainische Staatsbürgerin“. Die Anfragen brachten immerhin eines zustande. Irina S. erfuhr die Adresse ihrer Mutter und nahm selbst Kontakt auf. Die ukrainischen Behörden, erfuhr sie, verlangen ebenfalls, dass die überraschend anerkannte Neubürgerin vor Ort erneut eine Einbürgerung beantragen muss. Ihr Rechtsanwalt, Reinhard Marx, fordert jetzt in einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, dass Irina S. endlich als Staatenlose anerkannt wird, weil sie keine der von der Ukraine geforderten Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt. Dazu hätte sie als Russin nach Auflösung der Sowjetunion ihren ständigen Wohnsitz in der Ukraine haben oder dort ununterbrochen fünf Jahre lang gelebt haben müssen. „Es kann daher“, so der Anwalt, „nicht verwundern, dass sämtliche Bemühungen der Antragstellerin, in den Besitz der ukrainischen Staatsangehörigkeit zu gelangen, erfolglos verlaufen sind.“ Deshalb müsse sie dort wohl als Staatenlose leben. Irina S., durch die jahrzehntelange Unsicherheit auch seelisch angeschlagen, fürchtet außerdem, von ihrem Freund getrennt zu werden. Das Paar könnte dann weder hier noch dort heiraten.