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Archiv-Artikel

Die Braunen vor dem Tore

Alle wollen verhindern, dass die NPD am 8. Mai am Brandenburger Tor rummacht. Rot-Grün im Bund will das Versammlungsrecht einschränken. Roten und Grünen auf Landesebene geht das viel zu weit

VON JAN ROSENKRANZ

Der für den 8. Mai am Brandenburger Tor geplante NPD-Aufmarsch sorgt für politische Verwirrung. Verhindern? Ja! Darin sind sich alle demokratischen Parteien einig. Dissonanzen gibt es aber in der Wahl der Mittel. Gegen die Pläne der rot-grünen Bundesregierung, das Versammlungsrecht zu verschärfen, formiert sich auf Berliner Landesebene nun eine rot-grüne Opposition. Neben den Berliner Grünen hält auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ein Verbot der NPD-Demo nach derzeit geltender Gesetzeslage für möglich.

„Ich kann natürlich Veranstaltungen unterbinden, die die öffentliche Ordnung und das Anstandsgefühl der Menschen verletzen“, sagte Körting in einem Zeitungsinterview vom Sonntag. Seiner Einschätzung nach betreffe das eben auch die geplante Demonstration der Jungen Nationaldemokraten am Holocaust-Mahnmal unter dem Titel „Schluss mit dem Schuldkult“. „Da ist Schluss mit der Demonstrationsfreiheit“, so Körting.

Während Körting dafür plädiert, vom Bundesverfassungsgericht bereits aufgestellte Grundsätze als allgemeine Regeln in das Versammlungsgesetz aufzunehmen, lehnen die Berliner Grünen eine Verschärfung des Versammlungsrechts rundheraus ab. Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus sei dies „weder nötig noch geeignet“, heißt es in einer am Samstag verabschiedeten Landesparteitags-Resolution. Die Grünen müssten „sehr vorsichtig sein“, in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus demokratische Freiheitsrechte zu opfern, sagte Fraktionschef Volker Ratzmann. Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele zeigte sich überzeugt, dass die Demo verboten werden kann: „Man muss nur von den richtigen Instrumenten Gebrauch machen. Da bin ich ausnahmsweise in Übereinstimmung mit Innensenator Körting.“

Nach den Plänen der Bundesregierung könnten Demonstrationen an Gedenkstätten verboten werden, wenn diese die Würde der Opfer beinträchtigen. Allerdings will der Bund dazu selbst zwei bis drei Orte von überregionaler Bedeutung festlegen. Auch dagegen regt sich Widerstand aus den Ländern. Neben Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) hat nun auch Berlins Innensenator mehr Kompetenzen für die Länder gefordert. Sie sollen anstelle des Bundes die Gedenkorte benennen dürfen, die für Demonstrationen der NPD gesperrt sind, so Körting. „Wenn nur zwei, drei Orte benannt werden, dann gibt man uns Steine statt Brot. So werden wir solche Demonstrationen nicht einschränken können.“

Dass der NPD-Nachwuchs zum 60. Jahrestag des Kriegsendes tatsächlich am Brandenburger Tor umhermarschiert, gilt als unwahrscheinlich. Zum einen sind für den Tag dort diverse Veranstaltungen angemeldet. Zum anderen macht sich auf dem Pariser Platz eine U-Bahn-Baustelle breit. „Damit wird es eng für Veranstaltungen, die unter dem Aspekt der Sicherheit besonders anfällig sind“, sagte Körting. Ende April will die Versammlungsbehörde entscheiden.