: Keiner Schuld bewusst
Beim Vulkan-Chef Hennemann wurden Notizen über Nummernkonten gefunden
Bemen taz ■ Friedrich Hennemann, der inzwischen 68-Jährige ehemalige Chef des Bremer Vulkan-Konzerns, stand gestern erneut vor Gericht. Diesmal war es nur der kleine Saal im Amtsgericht, denn es ging nicht um das große Verfahren, in dem das Bremer Landgericht in einem zweiten Anlauf die Verwendung der 854 Millionen Mark, die dem Vulkan von der Treuhand für die Übernahme der Ost-Werften anvertraut worden waren, klären muss. Der Bundesgerichtshof hatte das Bremer Urteil („Untreue“) aufgehoben. Diesmal ging es nur um die vergleichsweise geringe Summe von neun Millionen Mark, die Hennemann nach der Klageschrift der Staatsanwaltschaft in den Jahren 1992 und 1993 steuerschonend auf Konten in der Schweiz und in Luxemburg geparkt haben soll.
1996 waren die Fahnder bei den Durchsuchungen von Hennemanns Büros auf kryptische Unterlagen gestoßen. Und da es sich um Nummernkonten handelte, die Hennemann mit Kürzeln wie „b“ oder „m“ aufgelistet hatte, war die Entzifferung nicht ganz einfach. Heißt nun „b“ Baby oder heißt “b“ Bremer Vulkan und ist überhaupt, wenn ein Hinweis auf ein Nummernkonto gefunden wird, dies ein Hinweis darauf, das es um Hennemanns privates Geld ging? Hennemanns Verteidiger jedenfalls versuchte jede Menge Fragen aufzuwerfen, die im Zweifelsfall geklärt werden müssten. Für die Hälfte der Vorwurfssumme wird im April die „doppelte“ Verjährungsfrist ablaufen, nach der eine Strafverfolgung nicht mehr möglich ist.
Nach früheren Aussagen ist klar: Hennemann behauptet, dass der größere Teil des Geldes nicht ihm gehörte, sondern dem Konzern, und im Rahmen des Ankaufes der Firma STN Atlas als Schmiergeld dienen sollte. „Ich hoffe, wir finden einen Kompromiss“, sagt Staatsanwalt Burghard Quick nach der Verhandlung. Das bedeutet: der Prozess soll gegen eine Geldstrafe eingestellt werden. Auch Hennemann-Verteidiger Hanns Feigen hält eine solche Lösung für überfällig: „weil alle Beteiligten einsehen, dass das Verfahren sehr alt geworden ist.“ Um die Höhe der Geldbuße aber hatte es schon im Vorfeld des ersten Prozesstages keine Einigung gegeben. Hennemann selbst, so erklärte der Verteidiger, will nicht einsehen, dass er bezahlen soll, wenn er sich keiner Schuld bewusst ist.
kawe