: Kein Sparmodell, aber besser
Betriebsnahe Kinderbetreuung soll insbesondere berufstätigen Frauen erleichtern, Job und Familie unter einen Hut zu bringen. Bremen bezuschusst die Einrichtungen
Bremen taz ■ Betriebskindergärten wie man sie aus der Vergangenheit kennt, sind out. Moderne Kinderbetreuung ist dennoch betriebsnah am besten organisiert. Das ergibt eine gestern veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (IAW). Denn immer häufiger sind beide Elternteile berufstätig. Ein flexibles und altersübergreifendes Betreuungsangebot auch für unter Dreijährige wird gebraucht. Dafür will die Stadt Bremen nun angesichts knapper öffentlicher Mittel verstärkt auf Kooperation mit Wirtschaft und freien Trägern setzen, erklärte gestern Sozial-Staatsrat Arnold Knigge.
Tatsächlich handelt es sich bei den schon existierenden elf Bremer „betriebsnahen Tageseinrichtungen“ nicht um ein echtes Sparmodell, denn der überwiegende Teil der Kosten wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Für drei betriebsnahe Kitas – Schwerpunkt: unter Dreijährige – gibt es sogar eine jährliche bremische Sonderförderung von 300.000 Euro aus dem Ressort. Grundsätzlich böten betriebsnahe Einrichtungen ein „zeitlich viel besser angepasstes Angebot“, erklärt die Autorin der Studie, Ulrike Baumheier.
Die betriebsnahen Kitas organisieren sich höchst unterschiedlich. So betreiben Airbus, STN, BSAG und Astrium eine gemeinsame Kita in der Hünefeldstraße. Die Universität und die Hochschule fördern Elterninitiativen, für die sie wenig Geld, aber Räume stellen. Das Klinikum Ost beteiligt sich an Stadtteileinrichtungen wie dem Kinderhaus Arche. „So können Eltern nach der Geburt ihres Kindes schnell ihre Arbeit oder das Studium wieder aufnehmen“, so Baumheier.
Ein großes Bremer Problem sind aus Sicht des Ressorts die niedersächsischen Kinder in Bremer Einrichtungen. Weder die Stadtgemeinde Bremen noch Niedersachsen sind bereit, Zuschüsse zu zahlen. Es gab schon diverse Initiativen, um das zu ändern. Zuletzt Petitionen in der Bremer Bürgerschaft und im niedersächsischen Landtag – die jeweils scheiterten. Berlin und Brandenburg haben das übrigens schon 2002 mit einem Staatsvertrag gelöst. Dort kommt man für die jeweils eigenen Landeskinder in den Einrichtungen des Nachbarlandes auf.
Daniela Barth