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Archiv-Artikel

PDS kritisiert knauserige Stadt

Von SUG

KÖLN taz ■ Nach Auffassung der Kölner PDS ist die Deckelung der Heizkostenerstattung für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) „unzulässig“. Wie die Verwaltung versuche, gegen die Rechte der Betroffenen „die jeweils nachteiligste Regelung anzuwenden, ist empörend“, findet PDS-Ratsherr Jörg Detjen. Das Kölner Sozialamt erstattet ALG-II-Empfängern nur 1,30 Euro Heizkosten pro Quadratmeter (taz berichtete). Dabei ist es laut Detjen verpflichtet, „für eine Übergangszeit von bis zu sechs Monaten die tatsächlichen Wohn- und Heizkosten zu übernehmen“. Die PDS empfiehlt Betroffenen, ihre Bescheide zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

Außerdem weist die Partei darauf hin, dass die Stadt auch die Neben- und Heizkostennachzahlungen „im angemessenen Rahmen“ übernehmen müsse. „Bei dem harten Winter werden viele ALG-II-Berechtigte eine satte Heizkostennachzahlung bekommen“, fürchtet Detjen. SUG