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Archiv-Artikel

Widerwillig ausweispflichtig

Ab Januar 2006 dürfen Wohnungen und Häuser nur noch mit „Energiepass“ neu vermietet und verkauft werden. Vermieter mosern schon jetzt über die Pflicht zur Transparenz. Sie fürchten, ihre schlecht gedämmten Bauten nicht mehr los zu werden

Wie sparsam sind Wohnungen und Häuser in punkto Energie wirklich? Darüber soll ab Januar 2006 ein „Energiepass“ Auskunft geben, den VermieterInnen bei jedem neuen Miet- und Kaufvertrag vorlegen müssen. Die sind davon alles andere als begeistert. „Dieser Ausweis darf nur der Information dienen und sollte auf keinen Fall Bestandteil des Miet- oder Kaufvertrages werden“, sagt Bernd Richter, Geschäftsführer von Haus & Grund Bremen: „Wir befürchten eine Flut von Gerichtsverfahren.“ Und nicht nur das: Bei ungünstigen Werten im Pass lasse sich auch die Miethöhe nicht mehr halten, befürchtet er. Weswegen auch die im Energieausweis vorgesehenen Sanierungsvorschläge unbedingt „Privatsache der Eigentümer“ bleiben müssten. Diese auch den Mietern bekannt zu machen „birgt nur zusätzliches Konfliktpotenzial“.

Der Bremer Mieterschutzbund hält dagegen. „Wir begrüßen den Energiepass. Das ist für unsere Mieter nur gut“, sagt Gert Brauer, Geschäftsführer vom Bremer Mieterschutzbund e.V.: „Wenn ich künftig eine Wohnung mieten will, kann ich auf einen Blick erkennen, in welcher Energieeffizienzklasse das Gebäude eingestuft wurde“. Böse Überraschungen bei den Heiz- und Energiekosten seien so besser auszuschließen.

Auf Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen Haushaltsgeräten muss schon seit Jahren der Energieverbrauch angegeben sein. Künftig soll dieses Prinzip auch für den Wohnungsmarkt gelten. In Wohnungs- und Immobilienanzeigen müssen dann nicht nur die Kaltmiete und die Nebenkosten aufgelistet werden, sondern auch die Energieklasse der Wohnung. Offen ist lediglich noch, welche Angaben der neue Pass enthalten muss.

Im so genannten verbrauchsorientierte Pass – eine von zwei derzeit diskutierten Varianten – steht, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht. Als Basis gelten Heizkostenabrechnungen vergangener Mieter. Wegen der unterschiedlichen Heizgewohnheiten gelten derlei Angaben als relativ wenig aussagekräftig.

Anders beim so genannten bedarfsorientierten Energiepass. Dieser informiert über die Wärmeisolierung, die Art der Heizung und der Verglasung des Hauses. Außerdem listet er Vorschläge auf, was an dem Gebäude oder der Wohnung energietechnisch verbessert werden könnte. Verbraucher- und Umweltschützer geben dieser Variante den Vorzug.

Bei beiden Varianten soll auf der ersten Seite erkennbar sein, in welche Energieeffizienzklasse das Gebäude eingestuft wurde und mit welchen Verbrauchswerten zukünftige MieterInnen und KäuferInnen zu rechnen haben.

Raymund Krieger von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen prognostiziert, dass in einem ersten Schritt zunächst der so genannte „Verbrauchspass“ verabschiedet wird – was die HauseigentümerInnen freuen dürfte. Der Druck, ihre Häuser energetisch effizient zu sanieren, wird dennoch steigen.

Haus & Grund hat diesbezüglich eher schlechte Erfahrungen gemacht. Um den Energieverbrauch zu drosseln, berichtet Richter, haben man am Geschäftssitz des Vereins Am Dobben eine neue Heizungsanlage installiert. Dann stellte sich heraus: Eine wirkliche Energieeinsparung ließe sich nur mit einer besseren Wärmedämmung erzielen. Weswegen Richter statt für neue Gesetze wie das zum Energiepass eher für eine gute Energieberatung plädiert.

Martina Möller

Der Bremer Energie-Konsens informiert am Dienstag, 19. April von 16-18 Uhr Am Wall 140 in einem Vortrag über die „Ausstellung von Energiepässen für Wohngebäude“.