Für Kassensturz bei Kassenchefs

Aufsichtsbehörde führt Klage gegen zwei Krankenkassen wegen überhöhter Managergehälter. Ministerin Schmidt stellt Kassenselbstverwaltung infrage

BERLIN dpa ■ Nach der massiven Kritik an Vorstandsbezügen geht das Bundesversicherungsamt (BVA) gegen mehrere gesetzliche Krankenkassen vor. Die Kontrollbehörde schätze die Managergehälter bei mindestens drei Kassen als „deutlich überhöht“ ein. Gegen zwei Kassen wurde Klage eingereicht.

So verlangt die BVA laut Bild am Sonntag eine Gehaltskürzung beim Chef der IKK Schleswig-Holstein, Ralf Hermes. Er erhalte 272.000 Euro im Jahr, weil er zusätzlich Chef der IKK Mecklenburg-Vorpommern, der IKK Direkt und des IKK Landesverbandes Nord sei.

Ermittlungen liefen auch gegen die größte Betriebskrankenkasse, die Deutsche BKK, bestätigte das Versicherungsamt der Frankfurter Rundschau. Ein Sprecher der Kasse habe sich „überrascht“ geäußert und das Chefsalär von Ralf Sjuts von 180.000 Euro – ein Bonus kann hinzukommen – als „im Durchschnitt“ bezeichnet. BVA-Chef Rainer Daubenbüchel will sich mit den Kontrollbehörden in den Bundesländern zusammensetzen, um Doppel- und Dreifachbezüge von Managern zu untersuchen.

Parallel dazu wird die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Vorstandsbezüge zum Zankapfel. „Derzeit führen wir 23 Klagen gegen Kassen, die ihrer Pflicht zur Veröffentlichung nicht nachgekommen sind“, sagte Daubenbüchel dem Focus. Die Techniker Krankenkasse kündigte an, sie halte die Pflicht für verfassungswidrig und wolle klagen.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kritisierte im Zusammenhang mit den hohen Gehältern die Selbstverwaltung der Kassen: „Man muss darüber reden, ob eigentlich die Selbstverwaltung so noch funktioniert“, sagte sie gestern und forderte die Gremien auf, die Haushalte der Kassen besser zu kontrollieren.

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