: Sägen am Rentenniveau
Wirtschaftsweiser sieht in Minusrunde für Rentner einen Weg, um die Kasse aufzubessern. Ministerium: Weniger Rente nur bei sinkenden Löhnen denkbar
BERLIN ap/rtr ■ Nach den Rentenversicherern (VdR) hat auch der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz Kürzungen zur Stabilisierung der Rentenkasse nicht ausgeschlossen. Eine Rentenkürzung verbunden „mit einer Heraufsetzung des Renteneintrittsalters um einige Monate schon 2006 würde einiges bringen“, sagte er gestern in der ARD. Ein Sprecher des Sozialministeriums wies Spekulationen über eine Minusrunde zurück. Den Vorschlag, das Renteneintrittsalter sofort zu erhöhen, nannte er „Unfug“. Zuvor hatte VdR-Direktor Franz Ruland die Möglichkeit einer Minusrunde ins Gespräch gebracht.
Franz bezeichnete die Angaben der Union, in diesem Jahr drohe der Rentenkasse ein Loch von drei Milliarden Euro, als realistisch. Sozialministerin Ulla Schmidt komme nicht gegen die Mathematik an, sagte das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. „Unser Problem ist doch die schwache Arbeitsmarktentwicklung, insbesondere der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen.“
Nach Ministeriumsangaben ist eine Minusrunde für Rentner nur möglich, falls Bruttolöhne und -gehälter insgesamt zurückgehen. Steigt die Lohn- und Gehaltssumme, so ist vom Gesetz her ausgeschlossen, dass die Abzüge vor der Rentenanpassung so hoch werden, dass für Rentner ein nominelles Minus herauskommt. Ministeriumssprecher Klaus Vater sagte, frühestens Ende des Jahres werde die Entwicklung von Wachstum, Beschäftigung und Bruttolöhnen feststehen. Der Gesetzgeber habe sichergestellt, dass „eine Rentenanpassung nicht in den Minusbereich geraten kann, sondern immer bei der Nulllinie Stopp macht“.
Vater räumte ein, dass die Rentner zum zweiten Mal in Folge eine Nullrunde hinnehmen müssten. Die Rentenanpassungsverordnung, die für den 1. Juli vorbereitet werde, gehe „in diese Richtung“. Zum späteren Renteneintritt sagte er, wenn bereits im nächsten Jahr die Schwelle von derzeit 65 Jahren um einige Monate heraufgesetzt würde, müssten Menschen, deren Arbeitsverträge auf die derzeitige Altersgrenze ausgerichtet seien, ohne ihr Verschulden Abschläge hinnehmen.
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