INTERNETAUKTIONEN : eBay darf Händlerkonten sperren
BRANDENBURG | eBay darf bei Verstößen gegen Anforderungen an die Zuverlässigkeit die Konten gewerblicher Verkäufer sperren. Wenn eBay-Vorgaben nicht eingehalten werden, seien Kündigungen rechtens, entschied das Brandenburgische OLG. Im konkreten Fall war vom Mitgliedskonto eines Computershops aus mehrfach bei Auktionen für Waren geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. Wenn sich kein anderer Käufer fand und der Anbieter auf seinem höchsten Gebot sitzen blieb, sei der Verkauf rückabgewickelt worden, um die anfallenden eBay-Gebühren zu sparen. eBay hatte laut Gericht daraufhin alle Mitgliedskonten sofort gesperrt und das Vertragsverhältnis gekündigt. (dpa)