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Archiv-Artikel

in kürze MISTELN GEGEN KREBS Kassen müssen zahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für die Misteltherapie bei Krebs tragen. Die beklagte Kasse legte Berufung ein gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf. Das einer Brustkrebs-Patientin verordnete Präparat zähle nicht zu den rezeptfreien Arzneien, die von der Versorgung ausgeschlossen seien. (afp)