in kürze MISTELN GEGEN KREBS : Kassen müssen zahlen
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für die Misteltherapie bei Krebs tragen. Die beklagte Kasse legte Berufung ein gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf. Das einer Brustkrebs-Patientin verordnete Präparat zähle nicht zu den rezeptfreien Arzneien, die von der Versorgung ausgeschlossen seien. (afp)