: Burglesum wieder regierbar
DEMOKRATIE Seit 2005 versucht der Beirat Burglesum, einen neuen Ortsamtsleiter zu inthronisieren. In Zukunft soll der Beirat direkt wählen
Seit dem Jahre 2005 geht der Streit um die Position des Ortsamtsleiters von Burglesum, nun hat das Oberverwaltungsgericht die Klage der früheren SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ingrid Reichert im vierten Besetzungsverfahren abgewiesen. Mit dem Büroleiter des SPD-Bundestagsabgeordneten Uwe Beckmeyer, Florian Boehlke (33), könnte es bald wieder einen richtigen Ortsamtsleiter geben.
Seit Monaten ist das Amt schlicht unbesetzt und es gab schon die Befürchtung, der Senat könne die aufgrund der widersprüchlichen Rechtslage entstandene Lage ausnutzen und die Stelle ganz streichen.
Im Jahre 2005 war der Streit in Gang gekommen durch eine Klage des Grünen-Politikers Hagen Schmidtmann. Damals wollte der CDU-Innensenator einen Ortsamtsleiter ernennen, der nach Ansicht Schmidtmanns weniger Qualifikationen aufwies. Der Beirat hatte zwar ein Vorschlagsrecht für „seinen“ Ortsamtsleiter, der Senator musste aber, da es sich um eine Beamtenstelle handelt, die Auswahl nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ vornehmen.
2006 wurde die Stelle erneut ausgeschrieben, nach dem Koalitionswechsel wurde 2007 dann das Ortsgesetz in dem Punkt so geändert, dass der Senat nur eine Person ernennen kann, die das Votum des Beirates hat. Es kam zu einer erneuten, dritten Ausschreibung, auch dieses Verfahren wurde abgebrochen, nachdem der Wunschkandidat abgesprungen war.
2010 kam es dann zur vierten Ausschreibung, die jetzt vom Oberlandesgericht entschieden wurde. Die langjährige Abgeordnete Reichert habe möglicherweise mehr „Befähigung“ vorzuweisen als der 33-jährige Büroleiter, formulierte das Gericht, Boehlke habe nur eine knappe Bewertung des SPD-Politikers. Dennoch sei ohne Beiratsvotum nach der derzeitigen Rechtslage eben nichts zu machen: Ingrid Reichert hatte keine Stimme erhalten, Florian Boehlke 10 von 14.
Die SPD-Fraktion berät am kommenden Montag eine von den Grünen vorgelegte Gesetzesänderung, nachdem die Beiräte in Zukunft ihre Ortsamtsleiter direkt wählen sollen – und auch abwählen. Die Ortsamtsleiter würden dann rechtlich zu „Wahlbeamten“. KAWE