: Ausreisepapiere gekauft
GUINEA Mit Bescheinigungen, die für viel Geld beschafft wurden, wollte die Bremer Ausländerbehörde Afrikaner abschieben – das Amtsgericht hält die Papiere für unseriös
VON CHRISTIAN JAKOB
Die Sache kam Richter Rüdiger May nicht ganz sauber vor: „Ich kann ihnen signalisieren, dass ich auf diese Feststellungen kein Urteil stützen werde“, ließ er am Freitag die Prozessbeteiligten beim ersten Anhörungstermin am Donnerstag im Amtsgericht wissen.
May ist der mittlerweile vierte Richter, der über eine Anklage gegen den Afrikaner Kalidu Bah befinden soll. Dem wirft die Ausländerbehörde vor, sie über seine Herkunft belogen zu haben. „Der Fall wird wie eine heiße Kartoffel am Amtsgericht hin- und hergeschoben“, sagt Bahs Anwalt Jan Sürig. Die Anklage fußt auf Angaben einer zweifelhaften Delegation von Beamten des westafrikanischen Staates Guinea. Diese hat bei drei Reisen nach Deutschland in den Jahren 2005 und 2006 eine sechsstellige Summe – überwiegend in bar – dafür eingestrichen, dass sie im Auftrag verschiedener Ausländerbehörden ihr zwangsweise vorgeführte Ausländer als „Guineer“ identifizierte.
Kalidu Bah hat angegeben, aus dem von einem Bürgerkrieg erschütterten Sierra Leone zu stammen. Das hätte ihm vermutlich ein Bleiberecht beschert. Die Ausländerbehörde verdächtigte ihn hingegen, aus Guinea zu stammen. Bundesweit gab es damals hunderte solcher Fälle. Die guineische Botschaft in Berlin weigerte sich jedoch, die Afrikaner auf Drängen der deutschen Behörden gegen ihren Willen „einzubürgern“. Daraufhin preschte die Hamburger Ausländerbehörde vor und lud 2005 besagte Kommission ein: Vier Beamte, die ihre eigenen Dokumente und Stempel mitbrachten. Der Botschafter und das guineische Außenministerium distanzierten sich öffentlich von dieser Delegation. Trotzdem ließen insgesamt elf Bundesländer im März 233 und im Dezember nochmal 263 Flüchtlinge vorführen. Das gleiche Spiel wiederholte sich später in Dortmund und Braunschweig. Die Bescheinigungen ließen sich die Männer aus Guinea bezahlen – es flossen jeweils rund 100.000 Euro. Der taz liegt eine Quittung des Landkreisamtes Halberstadt vor, das 16.000 Euro für die Vorführung von acht Afrikanern bezahlte.
„Das war wie vor einer Militärjunta in einer Bananenrepublik“, sagt der Rechtsanwalt Mark Nerlinger aus Hamburg, der einen Mandanten zu der Anhörung begleitet hatte. „Im Halbdunkel und mit Sonnenbrillen“ habe die Delegation die Flüchtlinge begutachtet. Yacine Bah, ein Asylbewerber aus Bremen, erinnerte sich: „Man hat mich in einem Dialekt angesprochen, den ich nicht verstanden habe. Dann wollte man wissen, ob ich aus Sierra Leone stamme. Ich habe Ja gesagt. Das war alles.“ Dauer der Prozedur: Drei Minuten. Ergebnis: Bah sei guineischer Staatsangehöriger.
Auch der damalige Bremer Innensenator Röwekamp (CDU) hat dieser Delegation Ausländer vorführen lassen. Wie viel das Land sich das kosten ließ, ist bis heute Amtsgeheimnis. Der Flüchtling Yacine Bah hat gegenüber der taz angegeben, dass es sich um rund 50 Personen aus Bremen gehandelt habe.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg jedenfalls urteilte im Oktober 2008, die Vorführung bei der Delegation sei „nicht im Ansatz dazu geeignet, eine Staatsangehörigkeit festzustellen“. Die Zahlung solcher Summen in bar an eine Delegation aus dem als besonders korrupt bekannten Guinea unterliege „erheblichen rechtsstaatlichen Zweifeln“ – zumal das Bundeskriminalamt gegen einen der Chefs der Delegation ermittele: Er soll Chef einer Schleuserbande gewesen sein.