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Eva Herman (50), TV-Moderatorin und Autorin, hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln einen juristischen Sieg errungen. Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen, entschied das OLG am Dienstag. Die Moderatorin sieht sich als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Entschädigung geklagt. Der Springer-Verlag muss ihr nun 25.000 Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung Hermans Äußerungen richtigstellen. (dpa)
Jürgen Doetz (64), Präsident des Privatsenderverbands VPRT, hat angekündigt, dass die Privatsender in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro mehr für Filmförderung ausgeben werden. Damit brächten die Privatsender 13,5 Millionen Euro für die bundesweite Filmförderung auf, sagte Doetz. Hinzu kämen etwa 9 Millionen Euro für die Förderanstalten der Länder. (epd)