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Archiv-Artikel

Gute Gartenmöbel per Gesetzeskraft

Die Bundesregierung will Verarbeitung und Verkauf von Holz und Papier aus illegalem Einschlag verbieten

BERLIN taz ■ Neben der taz wieder einen Gartenmöbelprospekt im Briefkasten gehabt? Für das „frische Frühlingsfrühstück“ bieten Möbelhäuser Teakstühle ab 19 Euro an, eine Lifestylekette wirbt mit dem „aristokratischen Design“ seiner Tropenholz-Garnitur. Viele Anbieter können nicht belegen, ob dafür Regenwald vernichtet wurde. Das soll sich ändern. Ob Möbel, Zellstoff oder Papier – nach dem Entwurf des Urwaldschutzgesetzes müssen Vermarkter von Holzprodukten künftig Verbrauchern und Behörden nachweisen, woher der Rohstoff kommt. Besitz und Vertrieb von Produkten aus illegal gefällten Bäumen sollen verboten werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) stellte den Entwurf gestern vor, Verbände aus Wirtschaft und Umwelt nahmen Stellung.

„Unsere Generation ist Zeuge, wie Urwälder in rasantem Tempo vernichtet werden. Wir müssen den Kriminellen den Markt nehmen“, sagte Trittin. Siegel für verantwortungsvolle Forstwirtschaft wie das 1993 begründete FSC (Forest Stewardship Council) haben den Raubbau nicht verhindern können. 15 Millionen Hektar tropischer Regenwald – das entspricht etwa der Hälfte Italiens – gehen pro Jahr verloren, großenteils durch verbotenes Abholzen. Nach Ministeriumsangaben werden in Brasilien und Indonesien über drei Viertel des Holzes illegal geschlagen, in Russland etwa ein Viertel.

Der Gesetzentwurf verlangt von Anbietern mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz einen Nachweis über die Produktionskette. Den Nachweis können privatwirtschaftliche Zertifizierer erbringen. Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Strafe und ein schlechtes Image.

„Wir rechnen damit, dass das Gesetz nicht durch den Bundesrat muss“, sagt Jurist Kilian Delbrück vom Bundesamt für Naturschutz, Mitautor des Entwurfs. Die Regelung muss aber von der EU-Kommission abgesegnet werden, weil es gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt. Auch die Welthandelsorganisation muss das Gesetz billigen. Beide Institutionen erlauben Ausnahmen vom freien Handel, wenn hohe Rechtsgüter wie die Umwelt in Gefahr sind. Somit könnte das Gesetz Signalwirkung auch für andere Branchen haben und möglicherweise auch auf Produkte angewendet werden, die aus Kinderarbeit stammen.

Umwelt- und Entwicklungsverbände begrüßten den Entwurf als überfällig. „Viele Entwicklungsländer haben strenge Gesetze für eine nachhaltige Forstwirtschaft – auch Indonesien“, sagte Jens Wieting, Tropenwaldexperte der Waldschutzorganisation Robin Wood. Die größte Gefahr sieht er im steigenden Papierverbrauch. Entscheidend ist für Robin Wood, dass die Nachweise glaubwürdig sind. „Wir haben ganze Ordner voll mit angeblichen Herkunftspapieren, die wertlos sind.“

Die meisten Vertreter der Holz- und Papierwirtschaft lehnten den Entwurf ab, wie der Verband deutscher Papierfabriken und der Gesamtverband Deutscher Holzhandel. Ihr Hauptargument: die Nachweise seien zu bürokratisch und zu teuer.

BEATE STRENGE