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Archiv-Artikel

Wulff bekam Schnäppchen-Škoda

BUNDESPRÄSIDENT Als niedersächsischer Ministerpräsident soll Christian Wulff beim VW-Konzern einen Minigeländewagen vergünstigt geleast haben. Hat er damit gegen das Landesgesetz verstoßen?

BERLIN dpa | Gegen Bundespräsident Christian Wulff sind neue Vorwürfe laut geworden, als niedersächsischer Ministerpräsident von Sonderkonditionen finanziell profitiert zu haben. Nach einem Bericht des Spiegels leaste er 2010 beim VW-Konzern einen Minigeländewagen der Tochtergesellschaft Škoda zu Konditionen, die sonst nur Konzernbeschäftigte erhalten. Das Magazin wertet das als Verstoß gegen das Ministergesetz des Landes, wonach der Regierungschef keine Geschenke mit Bezug zum Amt annehmen darf.

Wulff war damals Aufsichtsrat bei VW – in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident und Vertreter des Anteilseigners Niedersachsen. Der Anwalt des seit Wochen kritisierten Bundespräsidenten, Gernot Lehr, teilte mit, Wulff habe für das Leasing die „innerhalb des VW-Konzerns üblichen Vergütungen gezahlt“. Nach Angaben des Spiegels war das nur 1 Prozent vom Neuwagenpreis als monatliche Leasinggebühr statt der üblichen 1,5 Prozent. Das Nachrichtenmagazin bezifferte die Ersparnis auf 1.200 Euro innerhalb eines Jahres.

Neue zweifelhafte Details gibt es auch im Zusammenhang mit der Lobby-Veranstaltung Nord-Süd-Dialog 2009 in Hannover. So soll Wulffs Frau Bettina veranlasst haben, dass damals auch private Freunde eingeladen wurden: ihre beste Freundin nebst Mann, zwei Kollegen aus ihrer Zeit bei den Unternehmen Rossmann und Continental sowie zwei Hoteliers von der Insel Norderney, bei denen die Wulffs wiederholt Urlaub verbracht haben sollen. Das gehe aus E-Mails von ihr hervor, die auf dem Dienstcomputer von Wulffs ehemaligem Pressesprecher Olaf Glaeseker in einem gesicherten Ordner gefunden wurden, berichtet der Spiegel. Gegen Glaeseker wird wegen Bestechlichkeit ermittelt, gegen den Veranstalter des Nord-Süd-Dialogs, den Event-Manager Manfred Schmidt, wegen Bestechung. Rechtsanwalt Lehr wies darauf hin, dass „die abschließende Entscheidung über konkrete Einladungen bei dem Veranstalter“ und nicht bei Bettina Wulff gelegen habe. Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu Zwischenergebnissen der Ermittlungen vorerst nicht äußern.