PATIENTEN-VERMITTLUNG
: Provisionen sind nicht erlaubt

Provisionen für die Vermittlung von Patienten an eine Klinik sind sittenwidrig. Das entschied das Landgericht Kiel (Az.: 8 O 28/11). Das Urteil ist rechtskräftig. Geklagt hatte ein Arzt, dem das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) für die Vermittlung von Patienten aus dem arabischen Raum eine Provision von 15 bis 22,5 Prozent der Klinik-Einnahmen vertraglich zugesichert hatte. Er forderte nun rund 262.000 Euro für seine Tätigkeiten in den Jahren 2005 bis 2007. Der Vertrag sei eine unzulässige Kommerzialisierung ärztlicher Leistungen, so das Gericht. (dpa)