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Archiv-Artikel

Zur Kasse gebeten

Landtagsabgeordnete in Niedersachsen müssen satte 766.000 Euro an Zweitgehältern von VW zurückzahlen

HANNOVER taz ■ Der niedersächsische Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) will bei den beiden SPD-Abgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen stattliche 766.474 Euro und 2 Cent an unerlaubten Nebeneinkünften von VW einziehen. Wie der CDU-Politiker gestern in Hannover bekannt gab, sollen die beiden Landtagsabgeordneten nicht nur ihre von 1995 bis 2004 von Volkswagen bezogenen Nebeneinkünfte fast komplett an das Land weitergeben. Sie sollen zudem auch den Gegenwert der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge, die von VW oder von ihnen selbst abgeführt wurden, in die Landeskasse einzahlen.

In einem Schreiben an den Anwalt der beiden Parlamentarier forderte der Landtagspräsident vom Wolfsburger Abgeordneten Viereck 343.519,32 Euro und von seinem Helmstedter Fraktionskollegen Wendhausen sogar 422.964,70 Euro. Die unterschiedlichen Summen führte Gansäuer auch auf die unterschiedliche Höhe der nach dem Landtagseinzug fortgezahlten VW-Gehälter zurück. Wendhausen war bei Volkswagen als Diplomingenieur, Viereck als kaufmännischer Angestellter tätig.

Nach den Feststellungen des Parlamentspräsidenten haben beide ihr Zweitgehalt fast vollständig ohne Gegenleistung erhalten. Lediglich einen gewissen Zeitaufwand für die eigene Fortbildung mit Blick auf spätere Rückkehr zu VW hielt er den Abgeordneten zugute und minderte die Rückzahlungsumme dafür geringfügig. Alle weiteren von den Abgeordneten angegebenen Leistungen für VW, wie etwa den Verkauf von Autos durch Viereck, stufe er als „außerhalb der arbeitsvertraglichen Pflichten“ liegend ein.

Die beiden Abgeordneten müssen nun selbst die auf die VW-Bezüge gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückfordern. Falls das unmöglich ist, will der Landtagspräsident seine Forderung an die Abgeordneten entsprechend mindern. Beide Abgeordnete bleiben Mitglied der SPD-Landtagsfraktion, lassen ihre Fraktionsämter aber für die Dauer des nun beginnenden Rechtsstreits um die Nebeneinkünfte ruhen. JÜRGEN VOGES