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Archiv-Artikel

Kein Grund zur Moorburg-Klage

KOHLE-KRAFTWERK Der Energiekonzern Vattenfall hat Hamburg beim Schiedsgericht der Weltbank angeschwärzt. Dabei wusste er längst von den drohenden Auflagen

Beim ICSID beklagt sich Vattenfall, dass die Genehmigungen mehrfach verschoben worden sind

VON GERNOT KNÖDLER

Der Energiekonzern Vattenfall wusste, dass ihm Auflagen für den Betrieb des Kohlekraftwerks Moorburg drohten. Er habe deshalb keinen Grund, Hamburg vor dem Schiedsgericht der Weltbank für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) wegen unfairer Behandlung zu verklagen, findet der Umweltverband BUND. Wenn auf das Genehmigungsverfahren politisch Einfluss genommen worden sei, dann nicht von den Grünen, sondern von Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU). Das ergibt sich in den Augen des BUND aus der Chronologie der Ereignisse, die zu dem Vertrag zwischen Vattenfall und der Norddeutschen Affinerie (heute Aurubis) führten. In dem Vertrag sicherte sich die Affinerie einen Anteil an dem geplanten Kraftwerk.

Der Streit dreht sich um die wasserrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk. Gegen die Auflagen, unter denen Vattenfall der Elbe Kühlwasser entnehmen darf, hat der Konzern bereits im April 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt. Ein Jahr später schob er eine Klage beim ICSID in New York nach. Vattenfall beruft sich dabei auf die Energiecharta, die Investitionen in diesem Sektor schützt.

Beim ICSID beklagt sich Vattenfall darüber, dass die Genehmigungen für das Kraftwerk mehrfach verschoben worden sind. Das habe das erwartbare Maß weit überschritten. Als die wasserrechtliche Genehmigung schließlich erteilt worden sei, habe die Umweltbehörde Forderungen gestellt, die vorher nicht erwähnt worden seien.

Unterlagen, die der BUND am Mittwoch präsentierte, legen nahe, dass Vattenfall so überrascht nicht gewesen sein kann. Sie enthalten Stellungnahmen aus der Umweltbehörde, die bis ins Frühjahr 2007 zurückreichen und eine Genehmigung entweder gar nicht oder nur unter strengen Auflagen als möglich erachten. Die Auflagen, die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom September 2008 genannt werden, entsprechen im Groben der Vereinbarung zwischen Senat und Vattenfall aus dem November 2007 über den Kraftwerksbau. Diese enthält einen ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt.

Zwei Klagepunkten widerspricht auch die Umweltbehörde, so zum Beispiel beim Thema Kühlwasserentnahme. Vattenfall wisse schon länger, dass seine Vorstellungen an diesem Punkt nicht haltbar seien, sagte Behördensprecher Volker Dumann. Das Schiedsgericht werde diese Fragen klären, sagte eine Vattenfall-Sprecherin. Sie verteidigte dessen Anrufung: „Wir nutzen ein legitimes Rechtsmittel.“

Verwundert zeigte sich der BUND darüber, dass Gedaschko am 4. Mai 2007 den Vertrag zwischen Aurubis und Vattenfall begrüßte, obwohl seine Fachleute am 20. April festgestellt hatten, dass die Pläne aus Gründen des Gewässerschutzes nicht zulässig seien. Aufgrund weiterer Gespräche mit Vattenfall sei eine Genehmigung doch für möglich erachtet worden, sagte Behördensprecher Dumann.