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Corona: Die Rückzahlungen der Rückzahlungen
Was wäre wohl, wenn keine Landtagswahl vor der Tür stünde? Aber es steht eine: Und deshalb muss Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) die Debatte um möglicherweise zu Unrecht erhaltene Corona-Hilfen so schnell wie möglich beenden. Zur Erinnerung: Das Land hatte während der Pandemie nach den Zahlen der L-Bank in rund 245.000 Fällen vergleichsweise schnell gehandelt und insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer:innen und Selbstständige ausbezahlt. Für rund die Hälfte dieser Soforthilfen stand die Rückforderung im Raum. Mehrere Betroffene zogen vor Gericht und haben Recht bekommen. Seit drei Wochen sind alle Urteile rechtskräftig. Jetzt will Hoffmeister-Kraut sogar erfolgte Rückzahlungen erstatten und die Weichen dafür „noch in dieser Legislaturperiode stellen“. Eine Lost-Lost-Situation für Steuerzahlende: Denn es könnte gut sein, dass Empfänger:innen tatsächlich ex post auf die Corona-Hilfen und die Gelder gar nicht angewiesen waren angesichts eines doch besseren Geschäftsgangs als erwartet. Dass Rückforderungen durch die L-Bank zu Recht bestehen, etwa von Gastronomen mit erfolgreichem Außer-Haus-Verkauf während der verhängten Schließungen. Immerhin geht es nach den vorliegenden Zahlen um mehr als 62.000 Betriebe und fast 440 Millionen Euro. Das grüngeführte Finanzministerium muss zwar gegebenenfalls diese Gelder herausrücken, spielt aber den Ball inhaltlich zurück an Hoffmeister-Kraut. Von ihr wird ein „geeigneter, rechtssicherer Vorschlag“ erwartet – zu liefern noch vor dem Wahltag am 8. März. (jhw)
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