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Archiv-Artikel

Kontaktsperre für Verdächtigen

REGENSBURG dpa/afp ■ Bayerns Ausländerbehörde hat einen Tunesier in Zwangsverwahrung genommen. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Montag der Ausweisung des mutmaßlichen Islamisten stattgab, belegte die Ausländerbehörde ihn mit einer Kontaktsperre. Für den 35-Jährigen, der seit 1992 als anerkannter Asylbewerber in Deutschland lebt, gebe es strenge Meldeauflagen, teilte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) gestern mit. Er wurde von seiner Wohnung in eine Gemeinschaftsunterkunft verlegt, darf den neuen Wohnort nicht verlassen und muss sich täglich bei der Polizei melden. Der Gebrauch von Handy und Internet ist ihm verboten. Der Tunesier ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden Kontaktmann internationaler Terrorgruppen und gilt als extrem gefährlich. Da ihm in Tunesien Folter oder Todesstrafe drohen, kann er nicht ausgewiesen werden. Laut Innenministerium ist es der zweite Fall in Bayern, bei dem der „Bewegungsspielraum und die Kommunikationsmöglichkeiten“ eines mutmaßlichen Islamisten beschränkt wurden.