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Archiv-Artikel

Kampf gegen Lohndumping

Kabinett beschließt Ausweitung des Entsendegesetzes: Mindestlöhne bald möglich

BERLIN afp ■ Die Bundesregierung erleichtert die Einführung von branchenbezogenen Mindestlöhnen, die vor ausländischer Billigkonkurrenz schützen sollen. Das Kabinett beschloss gestern eine entsprechende Ausweitung des Entsendegesetzes.

Laut Gesetz kann die Bundesregierung künftig auf Antrag mindestens einer Tarifpartei einen Mindestlohn für eine Branche für allgemein verbindlich erklären. Nach Gewerkschaftsangaben sollen demnächst auch für in der Landwirtschaft tätige ausländische Saisonkräfte wie Spargelstecher Mindestlöhne gelten.

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern sowie in den USA gibt es in Deutschland keinen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Daran ändert sich auch künftig nichts: Mit ihrem Beschluss will die Bundesregierung vielmehr die Möglichkeit branchenbezogener Mindestlöhne ausweiten. Bisher gab es diese bereits für das Bauhauptgewerbe, Dachdecker, Maler- und Lackierer sowie für Abrissunternehmen.

Das neue Entsendegesetz sieht zwei Möglichkeiten für generell verbindliche tarifliche Mindestlöhne vor. Zum einen kann im Einvernehmen mit beiden Tarifparteien die Bundesregierung eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung aussprechen. Der andere Weg ist eine Verordnung der Regierung auf Antrag nur einer Seite, zum Beispiel der Gewerkschaften. Voraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeit ist, dass ein bundesweit gültiger Branchentarif vereinbart wurde.

In der Landwirtschaft könnte als einem der ersten Wirtschaftszweige in naher Zukunft ein bundesweiter Mindestlohn eingeführt werden. Darauf einigten sich der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Arbeitgeber und die IG Bauen-Agrar-Umwelt, wie aus einer Absichtserklärung beider Seiten hervorgeht. Die Verhandlungen sollen in den nächsten Wochen aufgenommen werden.