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Gegendarstellung
In dem Artikel in der Ausgabe der wochentaz vom 29. 3. 2025 bis 4. 4. 2025 auf der Seite 37 mit der Überschrift „Mundtot geklagt“ heißt es in Bezug auf mich:
„Ein weiteres prominentes Beispiel ist der Fall des Aktionskünstlers Tobias Rosswog. Gegen ihn reichten ... Wolfgang Porsche persönlich Klage ein, ... Der Medienanwalt Christian Schertz forderte in einer Klage zunächst 350.000 Euro …“
Hierzu stelle ich fest:
Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Zahlung von 350.000 Euro von Herrn Tobias Rosswog gefordert, geschweige denn diesbezüglich Klage erhoben. Vielmehr wurde lediglich ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
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