: Deutscher Presserat rügt taz
Die taz und taz.de haben vom Presserat eine Rüge wegen eines Kommentars mit dem Titel „Nicht eure Zielscheibe“ (veröffentlicht am 29./30. Oktober 2024) zum Thema Polizeigewalt erhalten. Die Redaktion hatte darin mit Bezug auf eine erhöhte Anzahl von Fällen tödlicher Schüsse bei Polizeieinsätzen behauptet, Polizisten seien „die von der Gesellschaft beauftragten Mörder in Uniform“, Menschen würden „in Polizeigewahrsam ums Leben kommen, getötet, ja ermordet werden“.
Die Bewertung der Vorfälle als „Morde“, also Fälle besonders verwerflicher vorsätzlicher Tötung, war nach Auffassung des Beschwerdeausschusses nicht von hinreichenden Inhaltspunkten gedeckt. Der Presserat sah in der Darstellung einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und sah das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex nicht gewahrt.
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