: Cocktail-Pauker
Nicht mehr Kohle für Caipirinha-Lehrer
Manchmal ist die deutsche Justiz einfach zu nüchtern. Da bemüht sich ein Lehrer, seine Vorkenntnisse in sein aktuelles Berufsfeld Schule einfließen zu lassen, und dann verwehrt Justitia ihm die Anerkennung seiner eigenwilligen Eigeninitiative. „Keine höhere Besoldung für Lehrer durch Cocktailkurse“, meldete gestern die Mixagentur AFP. Demnach hat ein Realschullehrer keinen Anspruch auf eine höhere Besoldung, wenn er früher Cocktailkurse angeboten hat. Wie das Verwaltungsgericht Aachen am Montag mitteilte, ist das Anbieten von Cocktailkursen mit der Tätigkeit eines Lehrers besoldungsrechtlich nicht vergleichbar. Der Lehrer hatte wegen der Cocktailmixerei eine Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe und damit eine höhere Besoldung angestrebt. Das Halten von Cocktailkursen sei aber „weder qualitativ noch quantitativ mit der Tätigkeit eines Realschullehrers vergleichbar“, entschied das Gericht. Der Lehrer habe bei den Cocktailkursen insbesondere nicht mit Minderjährigen gearbeitet, sondern mit Hotel- und Gastronomiepersonal. Zudem unterscheide sich die Planung eines Cocktailkurses grundlegend von der Entwicklung eines Lehrplans in den Schulklassen fünf bis zehn. Das kann man so oder so sehen, jedenfalls nach Genuss von zwei, drei Caipirinhas.
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