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Langzeitstudiengebühren bleiben
Studierende in Niedersachsen müssen vorerst weiterhin Langzeitstudiengebühren zahlen. Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarte Abschaffung der Gebühren wurde bislang nicht umgesetzt: Auch zum Wintersemester wurden Langzeitstudierende wieder zur Kasse gebeten. Vorbereitungen für eine Änderung der Regelung im Niedersächsischen Hochschulgesetzes liefen, teilte das niedersächsische Wissenschaftsministerium mit. Die Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen belaufen sich einheitlich auf 500 Euro, zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag. (dpa)
Waffen in Öffis verboten
Die Landesregierung hat Waffen und Messer in Bussen und Bahnen in Schleswig-Holstein verboten. Grundlage der am Montag in Kraft getretenen Verordnung ist nach Angaben von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) die geänderte Bundesgesetzgebung. „Das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum stellt ein erhebliches Risiko dar und gefährdet die Sicherheit der Menschen in öffentlichen Bereichen.“ Die Zahl der Straftaten mit Waffe im öffentlichen Personenverkehr in Schleswig-Holstein stieg den Angaben zufolge von 35 im Jahr 2022 auf 58 im vergangenen Jahr. (dpa)
Lebenslange Haft bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für einen Bremer Altenpfleger wegen versuchten Mordes und Mordes an zwei Heimbewohnern bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Bremen gegen den 44-Jährigen weise keine Rechtsfehler auf, hieß es in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zwei Pflegeheimbewohnern jeweils eine Überdosis eines Medikaments verabreichte, um einen Notfall herbeiführen und sich bei den Rettungsmaßnahmen als kompetente Pflegekraft zu inszenieren. (epd)
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