Wahlrecht

„Die Partei“ und andere Kritiker bemängeln eine Besonderheit des NRW-Wahlrechts: Jeder Wähler hat bei der NRW-Landtagswahl nur eine Stimme. Damit wird zugleich ein örtlicher Direktkandidat und dessen Partei gewählt. 128 Mandate gehen an die Wahlkreissieger, nur 53 ziehen über die Landeslisten ins Parlament ein. Wenn eine Partei zahlreiche Direktmandate gewinnt, zieht deshalb oft die Landesliste nicht. TEI