96-Boss Martin Kind ist abgesetzt

Der BGH bestätigt den Rauswurf bei Hannover 96. Dennoch wird Kind weiter Einfluss auf den Fußballklub haben

Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in Karlsruhe, dass die Absetzung eines der streitbarsten Funktionäre des deutschen Profifußballs vor zwei Jahren rechtens war und nun wirksam ist.

Abgesetzt hatte den 80 Jahre alten Hörakustik-Unternehmer die Führung des eigenen Muttervereins Hannover 96 e.V. Die Vereinsseite und Kind an der Spitze des ausgegliederten Profifußball-Bereichs liefern sich seit Jahren eine heftige Auseinandersetzung. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle hatte sich Kind noch erfolgreich gegen seine Abberufung gewehrt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist dagegen nach Aussage eines BGH-Sprechers „nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar“.

Kind selbst äußerte sich nicht persönlich zu dem Urteil. In einer Stellungnahme der Profifußball-Gesellschaft heißt es aber, dass er nun in deren Aufsichtsrat wechseln wird. Dort werde er mit dem neuen Geschäftsführer „konstruktiv für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von Hannover 96 zusammenarbeiten“.

Seit Jahren liefert sich die Vereinsführung mit Kind eine Auseinandersetzung

Der Streit zwischen der Vereins- und der Kapitalseite in Hannover hat mehrere Ebenen. Kern des Konflikts ist der sogenannte Hannover-96-Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Vereins- und Kapitalseite regeln soll. Die im deutschen Profifußball geltende 50+1-Regel schreibt zwar vor, dass die Muttervereine im Fall einer Ausgliederung des Profibereichs die Stimmenmehrheit in der Kapitalgesellschaft behalten müssen und ein Weisungsrecht gegenüber deren Geschäftsführern besitzen. Im 96-Vertrag steht aber, dass diese Geschäftsführer nur dann ernannt oder abberufen werden können, wenn beide gleichstarken Lager im vierköpfigen Aufsichtsrat dem zustimmen. Kind berief sich vor Gericht immer auf diese Satzung. Die e.V.-Führung setzte Kind dagegen unter dem Vorwurf ab, in mehr als 100 Fällen ihr Weisungsrecht missachtet zu haben. (dpa)