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Haft für falsche Corona-Atteste

Atteste gegen Geld, aber ohne Untersuchung: Ärztin verurteilt

In einem Prozess um gefälschte Corona-Atteste ist eine Ärztin vor dem Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 67-jährige Medizinerin in mehr als tausend Fällen gefälschte Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Dresden sagte. Verurteilt wurde die Angeklagte zudem wegen Betrugs und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von rund 47.000 Euro an – Geld, dass die Ärztin mit den gefälschten Attesten kassiert haben soll.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten, die Verteidigung beantragte in ihrem Plädoyer einen Freispruch. Die Angeklagte kam nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Die Urteilsverkündung war zwischenzeitlich wegen lauter Zwischenrufe von mutmaßlichen Sympathisanten der Angeklagten unterbrochen worden.

Der Anklage zufolge hatte die 67-Jährige Patienten pauschal bescheinigt, dass sie keine Maske tragen oder sich nicht impfen lassen können. Die Atteste habe die Ärztin ohne gesundheitliche Untersuchungen ausgestellt. Die Medizinerin stellte der Staatsanwaltschaft zufolge zudem Nachweise von Coronatests aus, ohne zuvor entsprechende Negativergebnisse festgestellt zu haben. Pro Test soll sie mindestens 25 Euro verlangt haben. Die Frau wird der Anklage zufolge der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet. (afp)

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