: Wolfschützer kündigen Klagewelle an
Das neue „Schnellabschuss-Verfahren“ verstoße gegen Schutzrechte und ethische Grundsätze, sagen Wolfsfreunde
Aus Sicht von Artenschützern ist die jüngst vom niedersächsischen Umweltministerium erteilte Ausnahmegenehmigung für einen Wolfsabschuss rechtswidrig. Das so erstmals zur Anwendung kommende bundesweite Schnellabschuss-Verfahren verstoße gegen europäisches und nationales Naturschutzrecht, kritisierte der in Wolfsburg ansässige „Freundeskreis freilebender Wölfe“ am Dienstag.
Der Verein werde mit einer „beispiellosen Klagewelle“ bis hin zum Europäischen Gerichtshof gegen die Regelung vorgehen.
Mit dem Erlass für den Abschuss reagierte das Umweltministerium auf den Riss eines Rindes am Wochenende in der Nähe von Hannover. Dabei handelt es sich nach Ministeriumsangaben um den fünften Riss innerhalb von neun Monaten in der Region. Der Verursacher sei „mit hinreichender Sicherheit“ ein Wolf. Die Ausnahmegenehmigung soll von Dienstagabend an gelten.
Nach Auffassung der Wolfsschützer ist die Abschusserlaubnis auch ethisch verwerflich, da sie gegen die in Niedersachsen vom 1. April an geltende Brut- und Setzzeit für Wildtiere verstoße. Ein Sprecher des Vereins warnte, dass trächtige Wölfinnen im Kugelhagel sterben könnten.
Die Umweltminister des Bundes und der Länder hatten im Dezember einstimmig ein Schnellabschuss-Verfahren auf den Weg gebracht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern um die konkrete Weide erlaubt, ohne dass eine DNA-Probe abgewartet werden muss.
Sowohl die EU-Kommission als auch der Bund hatten die Rechtmäßigkeit des neuen Verfahrens bestätigt. Laut Studien besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, an der betroffenen Weide die konkreten Wölfe abschießen zu können, die den Schaden verursacht haben. (epd)
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